Bundesregierung beschließt Änderungen im Ausländer- und Asylrecht

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften beschlossen.
Mit diesem Gesetzentwurf werden mehrere aufenthaltsrechtliche und integrationspolitische Vorhaben umgesetzt, auf die sich die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag geeinigt haben.

Den Schwerpunkt bilden verbesserte Regelungen zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum Schutz der Opfer von Zwangsheirat. Zur Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Rechtsstellung ausländischer Opfer von Zwangsverheiratungen, die als Minderjährige in Deutschland aufhältig waren und nach der Zwangsheirat an der Rückkehr nach Deutschland gehindert wurden, sieht der Entwurf die Schaffung eines eigenständigen Wiederkehrrechts vor.

Die Regelungen für die räumliche Beschränkung von Asylbewerbern und Geduldeten werden gelockert, um ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung, Ausbildung oder eines Studiums bzw. den Schulbesuch zu erleichtern.“

Den Gesetzentwurf in voller Textlänge entnehmen Sie bitte dem Anhang.

www.bmi.bund.de

Quelle: BMI

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