Nach monatelangem Hin und Her gibt es jetzt eine tragfähige Lösung die Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose absichert. Über parteitaktische Überlegungen hinweg siegte letztendlich das Veranwortungsbewusstsein langzeitarbeitslosen Menschen bedarfsgerechte Hilfen zur Arbeitsmarkt Integration anzubieten. Die Schaffung einer Behörde (Jobcenter) sowie das Modell der Optionskommune soll mit einer Grundgesetzänderung abgesichert werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll zügig umgesetzt werden. Eine abschließende Befassung ist in der letzten Sitzung des Bundesrates vor der parlamentarischen Sommerpause am 9. Juli 2010 geplant.
Die Einigung war in einer interfrationellen Bund-Länder-Arbeitsgruppe erzielt worden und sieht vor, eine gemeinsame Einrichtung zwischen Kommune und Agentur für Arbeit zu installieren: Das Jobcenter.
Gegenüber der jetzigen Arge wird die Rolle des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin gestärkt, ebenso die der Länder. Eingesetzt werden örtliche Beiräte, die bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente/-maßnahmen beratend tätig sind. Teil der örtlichen Beiräte sollen auch Träger der freien Wohlfahrtspflege sein. Eine Trägerversammlung (Kommune und Agentur) bestellt den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin und behandelt Personalangelegenheiten.
Außerdem wurde Einigkeit erziehlt in der Frage nach der Zukunft der Optionskummunen. Die derzeitigen 69 Optionskommunen werden zeitlich entfristet. Zudem sollen in begrenztem Umfang weitere zugelassen werden. Ingsgesamt bis zu 110. Eine Festschreibung der Anzahl im eigentlichen Gesetzestext wird es nicht geben. Vorgesehen ist eine gemeinsame Entschließung von Bundestag und Bundesrat.
Die Steuerung der Jobcenter erfolgt über Fach-, Reschtsaufsicht und Zielvereinbarungen. Eine Fachaufsicht wird es bei den Optionskommunen nicht geben. Hier ist eine Rechtsaufsicht und die Steuerung über ein „Zielvereinbarungssystem“ mit Controlling und Benchmarking geplant.
Den Regelungstext sowie Erläuterungen zur Neuorganisation SGB II entnehmen Sie in einer Entwurfsfassung dem Anhang.
Quelle: Deutscher Landkreistag; Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Dokumente: Regelungstexte_Neuordnung_SGBII.pdf