CDU/CSU-Fraktion: ‚Die BA soll verstärkt Private für Vermittlung oder Auswahl geeigneter Bewerber einbeziehen‘

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert in einem Antrag an den Bundestag: ‚Vermittlungserfolge der Bundesagentur für Arbeit verbessern‘. Auszüge aus dem Beschlussantrag: “ … Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist von der Politik mit zu vielen Aufgaben überlastet. Die größte Belastung ist dadurch entstanden, dass die Betreuung der Langzeitarbeitslosen mit Arbeitslosengeld II Anspruch der BA und nicht, wie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dies immer gewollt hat, der kommunalen Ebene übertragen wurde. … Durchschnittlich entfielen 2004 auf einen Vermittler der BA pro Monat nur 1,4 erfolgreiche Vermittlungen von Arbeitslosen auf reguläre, nicht geförderte Stellen. … Der Bundesrechnungshof hat im 1. Quartal 2004 – beispielhaft anhand der Arbeitsagenturen Köln-Mülheim, Nürnberg und Augsburg – die Ineffizienz der Vermittlungstätigkeit festgestellt. Von 605 durch den Bundesrechnungshof geprüften Vermittlungsvorschlägen führten nur 28, also 4,6 Prozent, zur Arbeitsaufnahme. … Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. das Sozialgesetzbuch II (SGB II) dahin gehend zu ändern, dass künftig jede Kommune, die dies wünscht, für die Aufgaben nach dem SGB II (Betreuung der Langzeitarbeitslosen mit Alg-II-Anspruch) optieren kann … 2. alle notwendigen Schritte zu unternehmen, damit die BA verstärkt Private in ihre Arbeit einbezieht, sei es für die Vermittlung oder auch nur für die Auswahl der geeigneten Bewerber oder in anderer geeigneter Weise. Hier muss nicht zuletzt ein Mentalitätswandel einsetzen, der die privaten Vermittler als Dienstleister der BA und nicht als deren Konkurrenz betrachtet 3. sicherzustellen, dass nicht nur für den Bereich des SGB II (Arbeitslosengeld II), sondern genau so für den Bereich des SGB III (Arbeitslosengeld) ein deutlich besserer Betreuungsschlüssel (Verhältnis Betreuer zu Arbeitslosen) als in der Vergangenheit erreicht wird. … “

http://dip.bundestag.de/btd/15/048/1504838.pdf

Quelle: BT-Drs. 15/4838, 15.2.2005

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