BMWA legt Entwürfe für neues Vergaberecht vor

Das Bundesarbeitsministerium (BMWA) hat mit Datum vom 08.02.2005 einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Vergaberechts und den Entwurf einer Vergabeverordnung vorgelegt. Ziel ist es, im April einen Kabinettsbeschluss herbeizuführen. Auszüge aus einer Information des Deutschen Städte- und Gemeindebundes: “ … Der vom BMWA vorgelegte Referentenentwurf beinhaltet im Wesentlichen folgende Entwürfe: – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Vergaberechts (Neufassung des GWB) – Entwurf einer Begründung des Gesetzes zur Neuregelung des Vergaberechts – Entwurf einer Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) Nach einem ersten Überblick lässt sich im Vergleich zum Arbeitsentwurf des BMWA vom 08.10.2004 aus kommunaler Sicht folgendes festhalten: 1. Regelung über interkommunaler Kooperationen In § 99 Abs. 1 S. 2 GWB soll i. S. d. Zielrichtung des kommunalen Spitzenverbände eine ausdrückliche Regelung über die Vergaberechtsfreiheit interkommunaler Kooperationen einfließen. Danach „liegt ein öffentlicher Auftrag nicht vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 1, 2 oder 3 Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen durch einen anderen Auftraggeber nach § 98 Nr. 1, 2 oder 3 erbringen lässt, sofern dieser Auftraggeber nicht am Markt für die einzukaufende Leistung tätig ist oder sein wird und an ihm Private nicht beteiligt sind.“ … 2. Größere Freiheit bei Vergaben unterhalb der EG-Schwellenwerte Nach Art. 3 des Gesetzentwurfs zur Neureglung des Vergaberechts sollen durch eine Neufassung der §§ 30 und 57a HGrG bei Auftragsvergaben unterhalb der EG-Schwellenwerte im Liefer- und Dienstleistungsbereich im Grundsatz nur noch die Vorgaben der Transparenz, des Wettbewerbs sowie der Diskriminierungsfreiheit gelten. … 3. Freiere Wahl der Verfahrensarten In den §§ 9 bis 12 des Verordnungsentwurfs über die Vergabe öffentlicher Aufträge ist vorgesehen, dass die öffentlichen Auftraggeber bei der Vergabe von Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen eine freiere Wahl der Verfahrensart erhalten sollen. Für Vergabeverfahren oberhalb der EG-Schwellenwerte soll gemäß § 9 der neuen Vergabeverordnung den öffentlichen Auftraggebern zukünftig die freie Wahl zwischen Offenem und Nichtoffenem Verfahren gestattet werden. Für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EG-Schwellenwerte soll der Auftraggeber zwischen Offenem Verfahren, Nichtoffenem Verfahren sowie dem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung wählen dürfen. … 4. Schwebende Unwirksamkeit so genannter De-facto-Vergaben In § 101b GWB soll angesichts der aktuellen Rechtsprechung sowohl des EuGH als auch nationaler Vergabesenate festgelegt werden, dass zukünftig ein Vertrag schwebend unwirksam ist, wenn ein Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag unmittelbar einem Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund des Vergaberechts gestattet ist (De-facto-Vergaben). 5. Struktur des neuen Vergaberechts … Oberhalb der EG-Schwellenwerte sollen alle Vergabeverfahren zukünftig in einer einheitlichen Vergabeverordnung des Bundes (VgV) geregelt werden. Dies hätte zur Folge, dass es neben dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zukünftig nur noch eine einheitliche Vergabeverfahrensordnung des Bundes geben würde, welche die bisherige Vergabeverordnung (VgV) sowie die Abschnitte II bis IV der VOB/A und der VOL/A sowie der VOF ablösen würde. Unterhalb der EG-Schwellenwerte soll es bei der Anwendung des Haushaltsrechts bleiben. … “ Zum Herunterladen (pdf-Dateien): Entwurf einer Begründung zur Neuregelung des Vergaberechts: www.dstgb-vis.de/servlet/ContentServer?pagename=DownloadServer&id=1109054112993 Entwurf einer Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge: www.dstgb-vis.de/servlet/ContentServer?pagename=DownloadServer&id=1109054112995 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Vergaberechts: www.dstgb-vis.de/servlet/ContentServer?pagename=DownloadServer&id=1109054112998  

http://www.dstgb-vis.de/servlet/ContentServer?pagename=dstgb/RenderPage&pageid=1032359690907&docid=1109054112988

Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund, ‚BMWA: Gesetzentwurf zur Verschlankung des Vergaberechts vorgelegt‘, (3.3.2005?). Gefunden bei http://vhs-dvv.server.de/servlet/is/17290/

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