Früh und durchgängig fördern

Früh und durchgängig fördern Zu der in der letzten Woche vorgestellten PISA-E-Studie erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Marieluise Beck: “ Die … PISA-E-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der Migrationshintergrund von Schülern keineswegs zwangsläufig zu schwacher schulischer Leistung führen muss. Mit der detaillierten Auswertung der Daten nach Migrationsstatus, Herkunftsgruppen, Sprachkompetenz und Häufigkeit der Verwendung der deutschen Sprache im Alltag liefert die Studie ein differenzierteres Bild der Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Bereits heute haben fast ein Viertel der Fünfzehnjährigen einen Migrationshintergrund – mit steigender Tendenz. Alarmierend ist, dass hier geborene Kinder ausländischer Eltern, die von Anfang an das deutsche Bildungssystem durchlaufen haben, über niedrigere durchschnittliche Kompetenzen verfügen als Kinder, die aus dem Ausland mit ihren Eltern zugewandert sind. Dies verweist auf die Schwächen unseres Bildungssystems. Zudem machen die Ergebnisse deutlich, in welchem Maße der Gebrauch der deutschen Sprache im Alltag Voraussetzung für gute Schulleistungen ist. Hier muss Bildungspolitik ansetzen. Die Kultusministerkonferenz stellt in ihrer Erklärung von heute zu Recht die frühe gezielte Förderung und systematische Ausgleichsmaßnahmen in den Mittelpunkt. Erforderlich ist der Ausbau frühkindlicher und vorschulischer Bildungsangebote. Zentral ist die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes. Gerade für Kinder, die sprachliche und andere Kompetenzen nur in geringem Maße außerhalb der Schule erwerben können, müssen die Bildungseinrichtungen verstärkt ausgleichen. Ein flächendeckendes Ganztagsangebot von möglichst kostenfreien Bildungs- und Betreuungseinrichtungen wäre für sie optimal. Da der Gebrauch der Sprache im Alltag sich nicht mit längerer Aufenthaltsdauer automatisch einstellt, ist eine durchgehende, die gesamte Bildungslaufbahn begleitende Förderung von „Deutsch als Zweitsprache“ erforderlich. “

Quelle: Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integrationvom 3.11.2005

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