Jung, arbeitslos, aussichtslos – Experten fordern mehr Förderung für arbeitslose Jugendliche

Jung, arbeitslos, aussichtslos – Experten fordern mehr Förderung für arbeitslose Jugendliche Auf der mit 145 Teilnehmer/inne/n außergewöhnlich gut besuchte Veranstaltung der BAG Katholische Jugendsozialarbeit, des BDKJ und der Kolping Jugendberufshilfe: ‚Auswirkungen von Hartz-IV auf benachteiligte Jugendliche‘ am 15. November 2005 in Berlin waren unter anderem Landesministerien, Jobcenter, ein Referent des DGB-Bundesvorstandes, das BMFSFJ (Herr Kupferschmid), Grußwort des Bevollmächtigten des Saarlandes beim Bund, Herr Lennartz, ReferentInnen: Bundesagentur für Arbeit, Frau Julia Bartel Netzwerk Grundeinkommen, Deutsches Jugendinstitut, ARGEN, Initiativen, Kolping Bildungswerke, IN VIA, BDKJ, BAG ÖRT, BAG Evangelische Jugendsozialarbeit, BAG Jugendsozialarbeit und 3 Mitglieder des Bundestages vertreten. Aufgrund der vielen Neuerungen und Probleme in der Umsetzung gab ein breites und großes Interesse an Austausch, Informationen, Ideen und Hilfestellungen. Infos für Interessierte: Dateien der Referate und Inputs aus den Arbeitsgruppen und das Referat von MdB Markus Kurth werden in den nächsten Ausgaben der Jugendsozialarbeit News erscheinen. Den Anfang macht in dieser Ausgabe der Vortrag von Frau Julia Bartel , Bundesanstalt für Arbeit: “ …“ …Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche     Daten zur Arbeitslosigkeit Jüngerer … SGB II setzt Priorität auf Ausbildung § 3 Abs. 2 SGB II Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach diesem Buch in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. Können Hilfebedürftige ohne Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt werden, soll die Agentur für Arbeit darauf hinwirken, das die vermittelte Arbeit oder Arbeitsgelegenheit auch zur Verbesserung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beiträgt. Persönlicher Ansprechpartner und Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement Persönlicher Ansprechpartner: Gesetzliche Grundlagen §§ 4 und 14 SGB II „persönlicher Ansprechpartner“ und dessen Funktionen „Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden in Form von 1. Dienstleistungen, insbesondere durch Information, Beratung und umfassende Unterstützung durch einen persönlichen Ansprechpartner mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit (…) erbracht.“ Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement: Gesetzliche Grundlagen Fallmanager: spezifische Ausprägung des persönlichen Ansprechpartners Gesetzesbegründung: spezifische Funktionen des BFM: Fördern eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem Erwerbsfähigen und dem Mitarbeiter der Agentur für Arbeit effizientere Betreuung des Erwerbsfähigen deutliche Verbesserung der individuellen Lage der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen /Bedarfsgemeinschaften durch intensive Fallarbeit Herstellen der Vermittlungsfähigkeit Definition beschäftigungsorientiertes Fallmanagement (bFM) „Fallmanagement in der Beschäftigungsförderung ist ein auf die nachhaltige Arbeitsintegration der Kunden ausgerichteter Prozess, in dem vorhandene individuelle Ressourcen und multiple Problemlagen methodisch erfasst werden. In diesem kooperativen Prozess werden Versorgungsangebote und Dienstleistungen geplant, implementiert, koordiniert, überwacht und evaluiert. So wird der individuelle Versorgungsbedarf eines Kunden im Hinblick auf das Ziel der mittel- und unmittelbaren Arbeitsmarktintegration durch Beratung und Klärung der verfügbaren Ressourcen abgedeckt und seine Mitwirkung eingefordert.“ Strukturiertes Vorgehen im Fallmanagement – kurzer Überblick – Zugangssteuerung Aufnahme Assessment Zielvereinbarung/ Hilfeplanung Implementation Qualitätssicherung/ Evaluation Rechenschaftslegung Datenschutzproblematik im beschäftigungsorientierten Fallmanagement Fachkonzept, 4. Kapitel Assessment, musste datenschutzrechtlich überarbeitet werden. Es dürfen nur Daten erhoben werden, die Vermittlungsbezug haben und dem Abbau von Vermittlungshemmnissen dienen. Daten dürfen nicht „auf Vorrat“ erhoben werden. Relevanz für konkreten Fall ist stets zu hinterfragen. Für datenschutzrechtlich erforderlich gehalten werden von BfD und LfD restriktive Zugriffsregelungen nur des jeweiligen FM/ Vertreters auf Verlangen Herausgabe einer Kopie des Protokolls an den Kunden Umsetzung des beschäftigungsorientierten Fallmanagements I Fachkonzept Fallmanagement Bisherige TeilnehmerInnen an Schulungen (gem. LGV, d. h. Unterzeichnung Stand Okt. 2005): Grund-Schulungen 3.950 Fallmanagement Aufbau  1.620 Trainermaßnahmen 105 TrainerInnen für Aufbauschulungen Die meisten Mitarbeiter lassen sich bei den Schulungen auf die Aufgabe ein, sind neugierig aber skeptisch. Betreuungsprozesse im Fallmanagement in den ARGEn beginnen sich zu strukturieren. Umsetzung des beschäftigungsorientierten Fallmanagements II Problem Qualifikationen Weiterhin Defizite vieler Mitarbeiter bezüglich für bFM benötigter Qualifikationen Ansätze zur Behebung Kontinuierliche Weiterbildung der MitarbeiterInnen Qualifizierungsoffensive gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden (BA, DLK, DStGB, KGSt) in Planung: ca. 400 Stunden, Zertifizierung der Fallmanager, der Ausbildungsinstitution, der Trainer, des Curriculums Crash-Kurs bFM für Führungskräfte beim BABI in Planung Bestrebungen zur Einrichtung eines FH-Studienganges (Akkreditierung FH Mannheim) Umsetzung des beschäftigungsorientierten Fallmanagements III Probleme Rahmenbedingungen Organisatorische Rahmenbedingungen noch nicht ausreichend (Software zur strukturierten Abbildung der Prozesse, Handlungsautonomie u. a. bezügl. Budget) Wenn FM die Betreuungszahlen erreicht, dann z. T. zu Lasten der anderen persönlichen Ansprechpartner. Z. T. geringe Individualität und Passgenauigkeit der vereinbarten Fördermaßnahmen (angebotsgesteuerter Maßnahmeeinkauf) Umsetzung des beschäftigungsorientierten Fallmanagements III Lösungsansätze für Probleme Rahmenbedingungen Profilingbogen, Integrationsplan und Assessmentbogen mit Arbeits-(Ausfüll-) Hilfen werden derzeit unter Berücksichtigung des Datenschutzes erstellt bzw. überarbeitet. mehr wissensbasierte Entscheidungskompetenz/ Handlungsautonomie der FM mit Routinisierung der Abläufe flächendeckende Umsetzung des Betreuungsschlüssel sowohl FM als auch bei pAp Prozess-Optimierung, insbes. Übergabe an bFM stärker bedarfsorientierte bzw. nachfragegesteuerte Planung und Einkauf von Maßnahmen Eingliederungsvereinbarung Eingliederungsvereinbarung (EinV) Gesetzliche Grundlagen § 15 SGB II Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die für seine Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren. Die EinV soll insbesondere bestimmen welche Leistungen der erwerbsfähige Hilfebedürftige zur Eingliederung in Arbeit erhält, welche Bemühungen der erwerbsfähige Hilfebedürftige in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen muss (…) Eingliederungsvereinbarungen: Trade Off zwischen Qualität und Quantität In den ersten Monaten wenig Raum und Zeit für qualifizierte Eingliederungsvereinbarungen Hindernisse: leistungsrechtliche Fragestellungen im Vordergrund Vorlauf für Akquise geeigneter Arbeits-/ Ausbildungsstellen, Arbeitsgelegenheiten   viele Neukundinnen und -kunden U25: Zeitlicher Vorlauf für Eignungsklärung erforderlich, auch um Motivation für Ausbildungsaufnahme zu steigern (Priorität Ausbildungsaufnahme) Verbesserung der Qualität der Eingliederungsvereinbarungen …operative Abläufe in den ARGEn spielen sich ein …Weiterqualifizierung der FallmanagerInnen und pAp …verbesserte Fassung Vordruck EinV im September eingestellt …die meisten Neukunden wurden mittlerweile kennengelernt …umfassendes und systematisches Profiling, Standortbestimmung, Chanceneinschätzung, Risikoabwägung …daran anknüpfende intensive Beratung …Gesprächsprozess mit dem Ziel individueller Vereinbarungen …Vereinbarung des für die Eingliederung des eHb erforderlicher Leistungen … Arbeitsgelegenheiten Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II Begleitarbeitsgruppe Zusatzjobs beim BMWA Arbeitshilfe Stand 2.9.05 im BA-Intranet zur Unterstützung rechtskonformer und effektiver Umsetzungspraxis Voraussetzungen für Förderung und rechtskonforme Umsetzung u. a. Zusätzlichkeit der auszuführenden Arbeiten (nicht Zusätzlichkeit der Arbeitsplätze.) öffentliches Interesse arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit Anforderungen an Zusatzjobs für Jugendliche I Nachrangigkeit nachrangig zu einer Ausbildung, zu einer Einstiegsqualifizierung Jugendlicher, zu Vorbereitung und Hinführung zu einer Ausbildung sowie zu Arbeit vorrangig für Jugendliche mit multiplen Vermittlungshemmnissen einzurichten sinnvolles Modul einer ganzheitlichen und individuellen Integrationsstrategie / Teilschritt auf dem Weg in Ausbildung oder Arbeit Anforderungen an Zusatzjobs für Jugendliche II Jugendliche ohne Berufsabschluss (1. Schwelle) Fehlende Ausbildungsreife: berufsqualifizierenden und berufsvorbereitenden Maßnahmen Fehlender passender Ausbildungsplatz: EQJ Bewerbungstraining o. ä. (vorläufig) kein Interesse/ schwierige soziale Situation: AGH zur persönlichen, sozialen Stabilisierung Qualifizierung und Motivierung für Ausbildung oder Arbeit Anforderungen an Zusatzjobs für Jugendliche III Qualitative Anforderungen an Zusatzjobs für Jugendliche Zusatzjob-Konzepte für junge Menschen sollen Qualifizierungsanteile (…) enthalten. Der Einsatz entsprechender Qualifizierungsmodule ist vom Maßnahmeträger nachzuweisen. fachpraktische Anteile, Entwicklung sozialer Kompetenzen Beispiele: Hinführung zum Hauptschulabschluss, Verbesserung der berufsbezogenen deutschen Sprachkenntnisse Für junge Menschen mit besonderen Problemlagen sollte eine begleitende und möglichst umfassende sozialpädagogische Betreuung sichergestellt werden. Anforderungen an Zusatzjobs für Jugendliche IV Qualitative Anforderungen an Zusatzjobs für Jugendliche Bei der Festlegung der Höhe der Maßnahmenpauschale sollte die Qualität des Konzepts sowie insbesondere der Aufwand (…) für Qualifikation, berufspraktische Anleitung und sozialpädagogische Begleitung hinreichend berücksichtigt werden. Probleme der Arbeitsgelegenheiten Nicht intendierte Effekte der Einrichtung von AGH auf die betriebliche Arbeitsnachfrage und Beschäftigungssstruktur: Mitnahmeeffekte   Verdrängungseffekte Preisdruck und dadurch Absenkung marktüblicher Qualitätsstandards von Dienstleistungen Individuelle berufsbiographische Effekte sind bisher nicht valide abbildbar. Ansätze zur Begrenzung der Problematiken der AGH   Einrichten von Beiräten (Akteure des lokalen Arbeitsmarktes) u. a. zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen gem. ARGE Steckbrief Beiräte in 130 ARGEn eingerichtet, aussagefähiger wird das vom BMWA angeforderte ARGE-Vertrags-Kompendium (ab 2006) sein Brief Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, VO BA (29.03.05), der Bildung von Beiräten empfiehlt Absprachen mit IHK, HwK… Rechts- und Fachaufsicht BMWA/ BA, IR, BRH, gerichtliche Entscheidungen Positivliste, Stand 30.3.2005 neuer Beispiel-Katalog in Vorbereitung prägnante Maßnahme- und Tätigkeitsbeschreibungen (Zusätzlichkeit) IAB-Arbeitspaket zum Instrument der Arbeitsgelegenheiten Implementationsanalyse: deskriptive Auswertung der Beschäftigungsstrukturen sowie der Trägerstrukturen Wirkungsanalyse auf der individuellen Ebene Wirkungsforschung auf der betrieblichen Ebene: Analyse der Verbreitung von Arbeitsgelegenheiten in Betrieben und Branchen und Untersuchung der Konsequenzen für betriebliche Arbeitsnachfrage und Beschäftigungsstruktur Weitergehende Informationen: IAB, Petra Beckmann … Schnittstelle SGB II/ SGB VIII Vorrang SGB II. Zuständigkeit der Träger der Grundsicherung SGB VIII Nach § 10 SGB VIII: “Die Leistungen nach diesem Buch gehen Leistungen nach den Zwölften und dem Zweiten Buch vor.“ SGB II Der Vorrang gegenüber dem Zweiten Buch gilt nicht für die Leistungen nach § 13 SGB VIII Verantwortlichkeit der Jugendsozialarbeit Ausgleich sozialer Benachteiligungen Soziale Integration und Festigung der Lebensverhältnisse des jungen Menschen stehen im Vordergrund SGB II-Leistungen reichen für berufliche Integration nicht aus Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) oder Hilfen für junge Volljährige zum Ausgleich individueller Erziehungsbedarfe Schnittstellen SGB II und SGB VIII Kooperationsmöglichkeiten – Kooperation der Träger Vermeidung doppelter und vor allem gegenläufiger Planung und Leistungserbringung Mögliche gemeinsame Kooperationsziele: Entwicklung einer tragfähigen Berufsorientierung bei den Jugendlichen Förderung anerkannter Schul- und Ausbildungsabschlüsse Förderung von Teilqualifikationen als ausbau- und anschlussfähige Grundlagen für die weitere berufliche Entwicklung Schaffen und Aufrechterhalten der Motivation z.B. durch Erfolgserlebnisse in Maßnahmen Langfristige und dauerhafte Eingliederung in die Berufswelt zur Förderung einer selbst bestimmten Lebensführung Vermeidung von drop-out in arbeitsmarktferne Subsysteme und prekäre Lebenslagen gemeinsame Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) und der Bundesagentur für Arbeit, Thema: – „Das SGB II und seine Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe“ [siehe auch ‚Jugendsozialarbeit News 208 vom 10.10.2005 Anm. d. Red.] – Kooperationsmöglichkeiten an den Schnittstellen zwischen Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und SGB II Zielgruppen der Empfehlungen:   Arbeitsgemeinschaften bzw. Grundsicherungsträger SGB II Kommunale Träger der Kinder- und Jugendhilfe …“ Im Anschluss zwei Auszüge aus Artikeln der Katholischen Nachrichtenagentur zu der Veranstaltung in Berlin: “ Sie hat Top-Priorität für alle Politiker – die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Zumindest auf dem Papier. Auch im Koalitionsvertrag lautet das Plädoyer von Union und SPD: ‚Vorfahrt für junge Menschen‘. Darunter fällt die Fortführung des Nationalen Ausbildungspaktes genauso wie das Versprechen, die Ausbildungs- und Beschäftigungschancen von Jugendlichen ‚deutlich zu verbessern‘. Sieht man die jüngsten alarmierenden Zahlen, scheint dies auch dringend nötig: Im Oktober waren 564.000 Menschen unter 25 Jahren arbeitslos. Vertreter der Jugendsozialhilfe sind jedoch skeptisch, inwieweit die Politik tatsächlich Maßnahmen zur Förderung der Jugendlichen schafft. Hartz IV jedenfalls habe die Situation junger Arbeitslose eher verschlechtert als verbessert, urteilte Ludger Urbic, Referent für Jugend und Arbeit beim Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ). Hartz IV und die Folgen für benachteiligte Jugendliche – darüber diskutierten Vertreter von Jugendhilfe-Einrichtungen am Dienstag in Berlin. Benachteiligte Jugendliche kommen häufig aus schwierigen familiären Verhältnissen, haben Lernschwächen oder Behinderungen. Sie sind nicht selten Migrantenkinder, teilweise bereits selbst Alleinerziehende. Ein Großteil hat keinen Schulabschluss – und damit meist kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. ‚Die jungen Arbeitslosen, die zu uns kommen, haben oft auch Drogenprobleme, Schulden oder sind vorbestraft‘, berichtet Matthias Heinze von der Kolping-Initiative Mecklenburg-Vorpommern. Diese Jugendlichen zu motivieren und ausbildungsfähig zu machen, sei kein leichtes Unterfangen. ‚Nicht selten überschätzen sie auch ihre Fähigkeiten‘, so Heinze. ‚Und dann sieht mancher nicht ein, wozu bestimmte Berufsvorbereitungen gut sein sollen.‘ Das Ende vom Lied: Der Jugendliche holt sich einen Krankenschein und sagt ‚Tschüss.‘ Fördern und fordern – so lautet die Parole, die der scheidende Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ausgab. Die Grundidee sei ja nicht schlecht, von den Jugendlichen Eigeninitiative zu fordern, findet Urbic. Fügt aber gleich hinzu: ‚Das Fördern wird jedoch zu einer Lüge angesichts der Tatsache, dass es einfach nicht genug Ausbildungs- und Berufsangebote gibt.‘ Zudem wirft Urbic den Arbeitsagenturen vor, sie schielten zu stark aufs Geld. Wenn die Jobcenter Hilfen zur Berufsvorbereitung einkaufen, guckten gerade katholische Jugendhilfe-Träger in die Röhre. ‚Den Zuschlag bekommt, wer am billigsten ist. Qualität spielt nur noch eine untergeordnete Rolle‘, beklagt Urbic den Preiskampf. Manch lang bewährter Träger sei dabei schon ‚über die Wupper‘ gegangen. ‚Es ist ein Skandal, wie da qualitativ hochwertige Angebote zerschlagen werden‘, kritisiert der Jugendreferent die Auftragsvergabe der Agenturen. Dem Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS), Andreas Lorenz, sind besonders die jüngsten Koalitionspläne ein Dorn im Auge: So sollen künftig Eltern für ihre erwerbslosen Kinder unter 25 Jahren aufkommen. ‚Diese Jugendlichen fallen automatisch aus dem Förderungsraster‘, beklagt Lorenz. Auch der sozialpolitische Experte der Grünen, Markus Kurth, lehnt diese Pläne der künftigen Regierung strikt ab: ‚Dann stehen die arbeitslosen 25-Jährigen am Ende vor noch viel größeren Problemen, wenn sie über Jahre keine Berufsförderung mitgemacht haben.‘ Kurth kritisierte die Bundesagentur scharf: ‚Die Fortbildung der arbeitslosen Jugendlichen wird systematisch zurückgefahren – alles was zählt, ist die Direktvermittlung in den Arbeitsmarkt.‘ Aus der Statistik, aus dem Sinn. Kurth hält das für eine Milchmädchenrechnung. Denn nur wer gut ausgebildet sei, werde auf dem Arbeitsmarkt seinen Job langfristig behalten. ….“ Experten fordern mehr Förderung für arbeitslose Jugendliche “ Die katholische Jugendsozialhilfe hat die künftige Bundesregierung aufgefordert, stärker die Fortbildung arbeitsloser Jugendlicher zu fördern. Die Bundesagentur für Arbeit habe die sozialpädagogische Begleitung der Jugendlichen zu wenig im Blick, kritisierte der Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS), Andreas Lorenz, am Dienstag in Berlin. Wenn künftig Eltern für ihre arbeitslosen Kinder unter 25 Jahren aufkommen müssten, fielen diese Jugendlichen automatisch aus dem gesamten Förderungsraster, erläuterte Lorenz. Damit werde das Problem nicht nur weiter aufgeschoben, sondern auch verschärft. Nachdrücklich rief er die Bundesagentur zur stärkeren Zusammenarbeit mit den Jugendhilfe-Trägern auf. Lorenz äußerte sich auf der Fachtagung ‚Die Auswirkungen von Hartz IV auf benachteiligte Jugendliche‘, die die BAG mit dem Bunde der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und der Kolping Jugendberufshilfe organisierte.“ – 051115_Benachteiligte_Jugendliche_BAG_KJS.ppt

Quelle: Brigitte Schindler, BAG Katholische Jugendsozialarbeit, Büro Berlin Julia Bartel, Bundesanstalt für Arbeit Zentrale.S21@arbeitsagentur.de KNA 15.11.2005

Dokumente: 051115_Benachteiligte_Jugendliche_BAG_KJS.ppt

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