Tag: 13. März 2017

Medienkompetenz in der Berufsausbildung

Über welche Medienkompetenz verfügen heute Schulabsolventinnen und -absolventen? Welche Kompetenz benötigen sie, um nach Abschluss einer Ausbildung selbstständig und zielorientiert mit Medien arbeiten zu können – in einer zunehmend durch Digitalisierung und Vernetzung geprägten Berufswelt? Diese Fragen hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) aufgegriffen und versucht diese zu beantworten. Das BIBB legte Ergebnisse des Forschungsprojekts „Medien anwenden und produzieren – Entwicklung von Medienkompetenz in der Berufsausbildung“ vor. Die Anforderungen in verschiedenen Berufen und Berufsgruppen sind sehr unterschiedlich. Einheitliche Vorgaben für alle Berufe sind nicht sinnvoll. Stattdessen wäre zu prüfen, ob und welche Aspekte von Medienkompetenz in die jeweilige Ausbildungsordnung aufgenommen werden sollten. Im Rahmen des Forschungsprojekts wurde hierzu eine Checkliste entwickelt. Die BIBB-Studie entwickelt darüber hinaus Empfehlungen für die Medienkompetenzbildung in Schulen und Betrieben: Von Schulen wird nicht erwartet, dass sie technisch immer auf dem neuesten Stand sind. Wichtiger ist, analoge und digitale Medien praxisorientiert und in inhaltlich sinnvollen Zusammenhängen einzusetzen. Der verantwortungsvolle Umgang mit dem Internet und Social Media-Angeboten ist zu thematisieren. Dabei sind auch Grenzen und Risiken der Mediennutzung aufzuzeigen. Der Umgang mit Medien sollte in den Schulen nicht verpflichtend in einem eigenständigen Unterrichtsfach wie Medienkunde oder Informatik vermittelt werden, sondern aufgabenbezogen in die einzelnen Fächer eingebunden werden.

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Junge Menschen sind zunehmend besser gebildet als ihre Eltern

Wie viel junge Menschen verdienen, hängt stark von ihrer Bildung ab. Je höher das Bildungsniveau, desto höher ist in der Regel auch das Einkommen: 31,5 Prozent der Personen ohne einen beruflichen Abschluss zählen in Deutschland zu den Einkommensschwachen, unter den Hochschulabsolventen sind es lediglich 7,4 Prozent. Die gute Nachricht: Immer mehr junge Menschen sind auf einem höheren Bildungsniveau als ihre Eltern. Wie IW-Berechnungen auf Basis von Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS) zeigen, erreichen mehr als 29 Prozent der 35- bis 44-Jährigen eine höhere Qualifizierung als ihr Vater, 40 Prozent liegen über dem der Mutter. Für die zukünftige Entwicklung des Bildungsstandards sei nicht allein die Qualität des Bildungssystems ausschlaggebend. Ein entscheidender Faktor werde auch die Integration sein. „Umso wichtiger ist es, die Zugezogenen in die Schul- und Arbeitswelt zu integrieren und ihnen so die Möglichkeit zu geben, einen Beruf auszuüben“, so Wido Geis, Wirtschaftsexperte des Instituts der deutschen Wirtschaft.

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Gesetzliche Verankerung von Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit trägt entscheidend dazu bei, dass junge Menschen individuell gefördert werden. Durch diese Unterstützung können Jugendliche ihre Chancen auf gesellschaftlicher Teilhabe besser nutzen. Jedoch sind die Rahmenbedingungen für die Schulsozialarbeit unterschiedlich, ebenso ihre gesetzlichen Grundlagen. Aus den Schulgesetzen der Länder ergeben sich auch sozialpädagogische Aufgaben. Als schulbegleitende Jugendsozialarbeit ist sie aber auch Aufgabe des Schulträgers nach §13 SGB VIII. Der Kooperationsverbund Schulsozialarbeit hat unter Federführung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) eine Expertise beauftragt. Prof. em. Peter-Christian Kunkel stellt in seiner juristischen Expertise die grundsätzliche Konstruktion der beiden Rechtssysteme dar. Er analysiert die Probleme des geltenden Rechts. Anschließend reflektiert Kunkel die Möglichkeiten einer rechtlichen Absicherung von Schulsozialarbeit. Schließlich schlägt Kunkel eine konkrete gesetzliche Veränderung im SGB VIII vor: die Einführung eines neuen § 13.

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