Tag: 5. Dezember 2016

Umfassende Betreuung von Jugendlichen durch die Arbeitslosenversicherung ersetzt nicht die Bedeutung einer Ausbildungsgarantie

Bei der Förderung von Jugendlichen mit Ausbildungsdefiziten unter 25 Jahren besteht bislang das Problem der Zuständigkeit der Jobcenter (steuerfinanziert), sofern die Eltern des Jugendlichen Hartz IV beziehen. Beziehen die Eltern nicht Hartz IV, so sind die Arbeitsagenturen (beitragsfinanziert) zuständig. Oft werden die Jugendlichen hin- und herverwiesen, je nachdem, von wem ihre Eltern Leistungen beziehen. Arbeitgebervertreter und Gewerkschaften haben nun gemeinsam im Verwaltungsrat der Bundesagentur vorgeschlagen, dass künftig die Arbeitslosenversicherung und damit die Arbeitsagenturen für diese Jugendlichen und ihre Förderung eindeutig zuständig sein sollen. Ansgar Klinger, Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, kommentiert dieses Vorhaben für die „Jugendsozialarbeit News“. Dabei macht er unmißverständlich klar, dass auf eine Ausbildungsgarantie dennoch nicht verzichtet werden kann.

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Der Kinderarmut den Kampf angesagt

Der Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Dietmar Bartsch, hat ein Netzwerk gegen Kinderarmut ins Leben gerufen, dass am 1. Dezember 2016 seine Arbeit aufnahm. In einem ersten Arbeitsprozess will das Netzwerk die Lebenslagen und Probleme von Kindern und Jugendlichen analysieren und Lösungsansätze entwickeln. Bartsch findet fürs ein Anliegen Unterstützung beim Paritätischen, dem Deutschen Kinderschutzbund und dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Auch der Kandidat für das Bundespräsidentenamt – Christoph Butterwegge – unterstützt das Netzwerk. Es sei nicht hinnehmbar, dass Kinderarmut ein gesellschaftlich anerkanntes Phänomen sei. Jedes Kind und jeder Jugendliche habe die gleichen Chancen und die gleichen Zugangsbedingungen zu Bildung verdient. Die Netzwerker wollen sich dafür einsetzen, dass Kinder Alleinerziehender nicht anders behandelt werden als Millionärssprösslinge. Um Kinder- und Jugendarmut in Deutschland zu beseitigen, sei die „Umverteilungs-Frage“ zu stellen, betonte Nobert Müller, Sprecher der LINKEN im Bundestag für Kinder- und Jugendpolitik.

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Geflüchtet Menschen sitzen in einem Klassenraum und blicken nach vorne auf die Lehrkraft

Die Arbeitsmarktpolitik reformieren, damit die Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt gelingt

Für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt fehlt es einer Analyse der Universität Duisburg-Essen zufolge an verlässlichen und langfristigen Strukturen. Zwar wollten verschiedenste Akteure helfen und zeigten vielfältiges und hohes Engagement, heißt es in der Untersuchung für die Friedrich Ebert Stiftung. Der Autor der Expertise, Matthias Knuth meint, bisher Versuchtes sei oft eher gut gemeint als gut gemacht. Der Experte kritisiert, bislang überwögen Angebote zur dualen Ausbildung in gewerblich-technischen oder handwerklichen Berufen, die vor allem Männer ansprächen. Dagegen fehlten vollzeitschulische Ausbildungen in landesrechtlich geregelten Berufen und allgemein in Dienstleistungsberufen. Auch seien für ältere Flüchtlinge, die eine Familie versorgen müssen, berufsbegleitende Qualifizierungsangebote nötig. Ein großes Problem bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen macht die Studie bei der Sprache aus und skizziert einen Teufelskreis: 90 Prozent der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge sprechen gar kein Deutsch und können so kaum Arbeit oder ein Praktikum finden. Sprache aber lasse sich am besten in der Arbeitswelt lernen.

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Individuelle Förderung und passende Hilfen für junge Geflüchtete

Mehrere Bundesländer hatten vorgeschlagen, dass Jugendwohnen nach §13 Abs. 3 SGB VIII neu zu regeln und minderjährige unbegleitete Flüchtlinge ausschließlich durch diese Leistung der Jugendsozialrbeit zu fördern. Ein Zusammenschluss von Verbänden und Organisationen hatte sich in ein Appell „Keine Jugendhilfe zweiter Klasse“ bereits Ende Oktober gegen diese Vorhaben ausgesprochen. Die Länder hatten die Bundesregierung aufgefordert, entsprechende rechtliche Regelungen zu erarbeiten. Das Bundesjugendministerium führte aus diesem Grund ein Fachgespräch mit den Ländern und zivilgesellschaftlichen Akteuren durch (30.11.2016). Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit stellt dazu fest: Damit junge Geflüchtete Teilhabe-, Bildungs- und Ausbildungschancen tatsächlich wahrnehmen können, müssen ihnen die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt zur Verfügung stehen. Die Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII leistet notwendige Beiträge zur Integration junger Geflüchteter – aber sie ist kein Ersatz für erzieherische Hilfen. Die Bundesorganisationen der Jugendsozialarbeit sprechen sich entschieden gegen „Sonderregelungen“ für junge Geflüchtete aus. Außerdem spricht sich der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit dafür aus, dass die Leistungen der Jugendsozialarbeit und des Jugendwohnens – auch für junge Volljährige – verbindlicher finanziert, abgesichert und flächendeckend umgesetzt werden.

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