Durchblick. Informationen zum Jugendschutz
Der Kinder- und Jugendschutz in Deutschland ist ein vielfältiges Konstrukt aus rechtlichen Regelungen, erzieherischen Aspekten und strukturellen Maßnahmen. Diese Vielfalt zu durchschauen und zu verstehen,
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Der Kinder- und Jugendschutz in Deutschland ist ein vielfältiges Konstrukt aus rechtlichen Regelungen, erzieherischen Aspekten und strukturellen Maßnahmen. Diese Vielfalt zu durchschauen und zu verstehen,
Auszüge aus den Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn 2016 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden: „Neue Regelbedarfe in der Grundsicherung
Am 15. Januar 2016 nannte die Bundesagentur für Arbeit die von den Trägern gemeldeten Eintritte von Flüchtlingen aus Syrien, Iran, Irak und Eritrea in beitragsfinanzierte
Nach der Qualifizierung und Ausbildung von Flüchtlingen in Deutschland fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung. Unter anderem wollen die Grünen wissen, wie viele
Steigen die Zahlen der Arbeitslosen und der Hartz-IV-Bezieher aufgrund der Flüchtlingskrise extrem an? Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat ausgewertet, wie viele Menschen mit ausländischem Pass
Die Ausgaben für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind von 2003 bis 2013 angestiegen; über 70 Prozent. Wie sind diese gestiegenen Kosten zu erklären? Und warum kommt es zu erheblichen Unterschieden zwischen den Bundesländern? Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) analysierte die Kosten-Unterschiede, die zum Teil drastisch ausfallen. Pro unter-18-Jährigem sind die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt in Berlin mit 3.900 Euro fast doppelt so hoch wie in Schleswig-Holstein mit 2.200 Euro. Auch die Ausgaben pro Fall sowie nach Angebot variieren: Mecklenburg-Vorpommern lässt sich die Erziehungsberatung pro Fall 830 Euro kosten, Niedersachsen kommt mit 78 Euro aus; bei der Vollzeitpflege ist Berlin mit knapp 24.000 Euro Spitzenreiter, Sachsen-Anhalt reichen dagegen knapp 9.100 Euro. Die IW-Ökonomen plädieren daher für eine systematische Leistungsevaluation, um die Qualität der Angebote messbar und vergleichbar zu machen.
Die Bundesregierung informiert den Bundestag jährlich über die Entwicklung der Zu- und Abwanderung. Der zu diesem Zweck vorgelegte Migrationsbericht liefert umfassende Auswertungen statistischer Daten und bietet damit Grundlagen für politische Entscheidungen. Aktuell hat die Bundesregierung den Migrationsbericht 2014 vorgelegt. Danach wurden im vorvergangenen Jahr 1,46 Millionen Zuzüge registriert. Eine derartig hohe Zuwanderungszahl sei zuletzt im Jahr 1992 zu verzeichnen gewesen. Bei ausländischen Staatsangehörigen sei mit 1,34 Millionen Zuzügen die bislang höchste Zahl in der Wanderungsstatistik verzeichnet worden. Gleichzeitig sei auch die Zahl der Fortzüge im Vergleich zum Vorjahr um 15 Prozent auf 914.000 Fortzüge angestiegen, ebenfalls der bislang höchste registrierte Wert. Die Zahl der 2014 gestellten Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) lag laut Bericht bei 202.834 nach 127.023 im Jahr 2013. Dies entspreche einem Anstieg um 59,7 Prozent. Die Zahl der Asylantragsteller hat sich auch in den ersten elf Monaten des Jahres 2015 mit etwa 425.000 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 134 Prozent erhöht. Als Folge des Asylzugangs stieg dem Bericht zufolge auch der Familiennachzug weiter an.