Ausbildung von Flüchtlingen

Nach der Qualifizierung und Ausbildung von Flüchtlingen in Deutschland fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung. Unter anderem wollen die Grünen wissen, wie viele Menschen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltstitel, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, seit 2010 jährlich in Deutschland statistisch erfasst wurden und wie viele von ihnen eine Ausbildung begonnen haben.

Für Geduldete unter 21 Jahren, die nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat stammen, wurden bereits mit dem zum 1. August 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung Regelungen
getroffen, die ihnen im Status der Duldung eine hinreichend sichere Aufenthaltsperspektive während einer Ausbildung vermittelt. Der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bedarf es dazu nicht. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung steht ihnen bei einem entsprechenden Beschäftigungsangebot der Weg in einen rechtmäßigen Aufenthalt mit Aufenthaltserlaubnis und Daueraufenthaltsperspektive offen.

Die Bundesregierung betont, dass gerade die Integration der Jugendlichen unter den Flüchtlingen, die über eine berechtigte Bleibeperspektive verfügen, gegenwärtig und auch in Zukunft eine große Herausforderung darstelle und dabei das Ausbildungssystem besonders im Fokus stehe. Eine Änderung der statistischen Erhebungsmerkmale jedoch wird nicht in Aussicht gestellt.“

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage entnehmen Sie dem Anhang.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages; Brigitte Pothmer MdB (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)

Dokumente: Antwort_Fluechtlinge_in_Ausbildung.pdf

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