Am 26. und 27. März 2015 findet seitens der UN eine Prüfung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention statt. Dazu haben die Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, Berichte eingesandt. Parallel zum Staatenbericht hat die Monitoring-Stelle (MSt) zur UN-Behindertenrechtskonvention einen eigenen Bericht vorgelegt. Die Berichte werden vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) geprüft. Der Parallelbericht der MSt greift insgesamt 24 Problembereiche auf, denen sich der CRPD-Ausschuss besonders widmen sollte. Neben Hintergrundinformationen und kurzen Problemanalysen gibt der Bericht Empfehlungen ab, wie der Bund und die Länder die Umsetzung der Konvention weiter voran treiben können. Denn aus Sicht der MSt hat Deutschland bei weitem nicht alles Notwendige unternommen.