Tag: 1. Dezember 2014

Empfehlungen der UNESCO-Kommission für Deutschland

Inklusion ist das große bildungspolitische Thema in Deutschland. Wie gemeinsames Lernen gelingen kann, darüber informiert die deutsche Neuauflage der UNESCO-Publikation „Inklusion: Leitlinien für die Bildungspolitik“. Die dritte Auflage klärt über das Konzept auf, informiert über die relevanten internationalen Verträge und gibt Empfehlungen zur Umsetzung in Deutschland. Herausgeber ist die Deutsche UNESCO-Kommission in Kooperation mit der Aktion Mensch. Die Leitlinien formulieren Empfehlungen, um eine inklusive Bildung von der Kindheit bis ins Erwachsenenalter zu ermöglichen – unabhängig vom Geschlecht, Herkunft, Behinderung und Lernbedürfnissen. Besondere Herausforderungen sind die Gestaltung einer gesamtgesellschaftlichen Vision, die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften und die Barrierefreiheit an Bildungseinrichtungen.

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Ideen für die (nahe) Zukunft

In die Arbeitsmarktpolitik ist Bewegung gekommen. Arbeitsministerin Nahles will Langzeitarbeitslose stärker fördern. Die Sanktionen im Hartz-IV-System sind in der Diskussion. Während einige für Veränderungen plädieren und die Sonderregeln für U25 abschaffen wollen, sprechen sich andere Abgeordnete für die Beibehaltung des status quo aus oder fordern weitere Verschärfungen. In dem Kontext diskutiert die Bundestagsfraktion der UNION über ein Bildungssystem. Die Eigenbemühungen der Arbeitslosen sollen gestärkt werden. Alle erreichten Ziele oder Teilziele, die in Richtung Eingliederung in Arbeit führten, seien durch finanzielle Anreize zu belohnen. Dem Sanktionskatalog könnte ein Katalog aus Prämien und positiven Anreizen entegen gestellt werden. Verbessern will die UNION auch den Datenaustausch zwischen beteiligten Betreungsinstanzen Arbeitsloser. Bei der Vergabe von arbeitsmarktpolitischen Leistungen sollen die Anbieter verpflichet werden, den Datenaustausch mit dem zustängiden Träger zuzustimmen.

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Ein Zwischenruf zur Debatte um die Umverteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Die Erziehungshilfefachverbände plädieren für eine starke Jugendhilfe am Aufnahmeort: Auf Initiative verschiedener Bundesländer hat eine Bund-Länder-AG unter Federführung des Kanzleramtes eine Änderung des SGB VIII angeregt, mit dem Ziel, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) bundesweit umzuverteilen. Das BMFSFJ soll bis zum 11.12.2014 einen Gesetzesentwurf oder zumindest Eckpunkte für einen Gesetzesentwurf zur Änderung des SGB VIII vorlegen, der dann auf der Ministerpräsidentenkonferenz eingebracht werden soll. Vor diesem Hintergrund bringen die Fachorganisationen der Erziehungshilfe in Deutschland mit einem Zwischenruf ihre Position ein. In einem Land mit 80 Millionen Einwohnern, bester Infrastruktur und gut geregelten gesetzlichen Möglichkeiten und etablierten Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sollte es grundsätzlich möglich sein, mehrere tausend junge Flüchtlinge zusätzlich zu versorgen und ihnen eine Zukunft zu geben, ohne erarbeitete und bewährte Standards der Kinder- und Jugendhilfe in Frage zu stellen. Bei einem gesetzlichen Schnellverfahren drohen jedoch eine Reihe von unbeabsichtigten Nebenfolgen für den verlässlichen Schutz und die Förderung dieser Kinder im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe.

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