Tag: 24. Februar 2014

Geplante SGB II-Änderungen: Rechtsvereinfachung oder Rechtsverschärfung?

Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet Vorschläge zur „Rechtsvereinfachung“ im SGB II: Insgesamt gibt es über 120 Vorschläge über die verhandelt wird. Bei 24 Vorschlägen konnte bisher ein Konsens erzielt werden. Bis zum Herbst 2014 sollen entsprechender Gesetzentwurf vorliegen und beschlossen werden. Sozialverbände und Arbeitsrechtsexperten bewerten die Änderungsvorschläge kritisch. Für den Sozial- und Arbeitsrechtsexperten Harald Thomé ist das Ergebnis der Arbeitsgruppe erschreckend. Das SGB II-Recht würde damit verschärft und zunehmen ein Hartz IV-Sonderrecht etabliert.

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Kooperationsverbot aufheben – Bildung als Gemeinschaftsaufgabe finanzieren

DIE LINKE bringt Antrag zur Abschaffung des Kooperationsverbots in den Bundestag ein: seit der Einführung des Kooperationsverbotes habe sich die Finanzierung guter Bildung verschlechtert. Gute Bildung sei ein gesamtgesellschaftliches Anliegen und müsse auch so finanziert werden. Der Aufgabe, Bildungsfinanzierung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen zu begreifen, fehle derzeit die geeignete Grundlage. Spätestens mit dem Bildungsgipfel 2008 in Dresden hätten alle im Bundestag vertretenen Parteien anerkannt, dass das Bildungssystem unterfinanziert sei. Mit der Ausrufung der Bildungsrepublik sollte eine Steigerung der Bildungsausgaben auf sieben Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) einhergehen. Für das Jahr 2010 wendete Deutschland bei Berücksichtigung der öffentlichen wie auch der privaten Ausgaben allerdings nur 5,3 Prozent seines BIP für Bildung auf.

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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – besonders schutzbedürftig

Der Deutsche Caritasverband (DCV) legt Positionspapier zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) in Deutschland vor: Aufgrund ihres Alters, ihrer Herauslösung aus dem vertrauten Umfeld und wegen des fehlenden Schutzes durch die eigene Familie zählen umF zur Gruppe der besonders verletzlichen und daher besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge. Die Zahl der umF, die nach Europa gelangen, ist in den letzten Jahren angestiegen. Innerhalb der Europäischen Union stellten im Jahr 2011 über 12.000 unbegleitete Minderjährige einen Asylantrag, im Jahr 2012 waren es in Deutschland 2.096. Im selben Jahr wurden in der Bundesrepublik über 4.300 umF durch die Jugendämter in Obhut genommen. Gegenwärtig kommen die meisten umF, die in Deutschland Schutz suchen, aus Afghanistan, Irak, Syrien und Somalia. Der DCV fordert alle umF von Beginn an in einer Jugendhilfeeinrichtung unterzubringen und eine angemessene Betreuung zu gewährleisten. Damit jungen Ausländer/-innen gleichberechtigt von Fördermöglichkeiten der Jugendberufshilfe, des SGB III und des BAföG profitieren können, sind entsprechende rechtliche Voraussetzung zu schaffen.

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Die Zukunft der Bildung

Die Deutsche UNESCO-Kommission veranstaltete am 19. und 20. März 2014 den Gipfel „Inklusion – Die Zukunft der Bildung“. Die Veranstaltung erstellte eine Bestandsaufnahme der inklusiven Bildung in Deutschland, initierte eine Erfahrungsaustausch und verabschiedete in der „Bonner Erklärung“ Leitlinien für die weitere Umsetzung der inklusvien Bildung in Deutschland. Im Vergleich mit vielen seiner europäischen Nachbarn hat Deutschland einen erheblichen Nachholbedarf bei der Schaffung inklusiver Bildungsangebote. Systematische Anstrengungen sind notwendig, um Exklusion im deutschen Bildungswesen zu überwinden und Inklusion als Leitbild für Bildungspolitik und -praxis zu etablieren. Barrieren müssen zügig abgebaut und die erforderlichen Strukturen eines inklusiven Bildungssystems weiter aufgebaut werden, um Inklusion umfassend in allen Bildungsbereichen zu ermöglichen.

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