Tag: 26. November 2012

Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE erkundigte sich bei der Bundesregierung nach der Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Sie wollte wissen, um wieviele Personen es sich handelt und wie mit ihnen umgegangen wird. In diesem Jahr wurden bis August – nach Kenntnis der Bundesregierung – 227 unbegleitete jugendliche Flüchtlinge aufgegriffen. Im Jahr 2011 waren es 307 und 2010 bereits 197. Die Infrastruktur und Betreuungssituation sieht vor Ort sehr unterschiedlich aus. Grundsätzlich ist das Jugendamt zur Inobhutnahme verpflichtet. Zusammen mit dem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling ist ein Clearingverfahren durchzuführen. Eine Unterbringung der jungen Menschen erfolgt in einer geeigneten Einrichtung oder bei einer geeigneten Person. Dazu können auch Angebote der Jugendwohnens gehören.

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Perspektiven für Einrichtungen der Erziehungshilfe

Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.V. (BVkE) legt Positionspapier zur Inklusion in der Erziehungshilfe vor: Das Positionspapier bewertet die Ausgangsposition und leitet daraus Forderungen und Perspektiven für Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe ab. Klar ist, Inklusion muss als Prozess verstanden werden. Es wird zu keiner abrupten Abschaffung aller spezialisierten Einrichtungen kommen. Die Umsetzung inklusiven Gedankenguts in die Praxis erfordert eine Politik der „kleinen Schritte“ und setzt auf Qualität vor Quantität. Der Verband spricht sich für die Zusammenlegung der bisher getrennten Leistungen für Kinder und Jugendliche unter dem Motto „Hilfen zur Entwicklung“ aus. Dieses neue Leistungssystem muss den erzieherischen sowie behinderungsbedingten Bedarf abdecken.

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Empfehlungen zur Reform des Übergangs:
kommunale Verantwortung ausbauen

Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT) legt Empfehlungen zur Reform des Übergangs Schule-Beruf vor: Ein reformiertes Übergangssystem hat die „Jugend“ als eigenständige Lebensphase mit ihren vielfältigen Entwicklungsaufgaben zu berücksichtigen. Die Angebote seien grundsätzlich rechtskreisübergreifend zu gestalten. Den Kommunen soll dabei die zentrale Steuerungsfunktion obliegen. Die kontinuierliche Begleitung junger Menschen am Übergang soll garantiert werden. Die Vernetzung zwischen Jugendhilfe, Schule und Wirtschaft ist auzubauen. Dabei sollen für eine bestimmte Zielgruppe Alternativen zum schulischen Lernen entwickelt und angeboten werden. Um keine Nachteile durch Mobilität zu erzeugen, sollte das Übergangssystem bundesweit abgestimmt werden.

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