Neu erschienen: Jugendwohnen in katholischer Trägerschaft
Selbstverständnis und Zielgruppen „Was versteht man unter Jugendwohnen? Wer wohnt da und was hat das mit Jugendsozialarbeit zu tun? Auf diese Fragen gibt die neue
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Selbstverständnis und Zielgruppen „Was versteht man unter Jugendwohnen? Wer wohnt da und was hat das mit Jugendsozialarbeit zu tun? Auf diese Fragen gibt die neue
Die Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT e.V.) ist ein bundesweit agierender Fachverband der Jugendsozialarbeit (Schwerpunkt Jugendberufshilfe). Für die fachliche Entwicklung und Profiling
Für einen erfolgreichen Übergang von der Schule in den Beruf ist die Unterstützung der Jugendlichen durch die Eltern von zentraler Bedeutung. Sie sind wichtige Vorbilder
Die Bundesregierung setzt auch in Zeiten der Haushaltskonsolidierung weiter konsequent auf Zukunftsinvestitionen. Das zeigt sich erneut im Bundeshaushalt 2013. Ein Schwerpunkt im Bildungsbereich liegt darin,
Einen kostenlosen E-Mail-Adventskalender bietet die Internetkirche St. Bonifatius aus der virtuellen Stadt www.funcity.de an. Gemeinsam mit dem Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken rückt das kirchliche Internetangebot
Mit dem Projekt 72-Stunden-Plus bietet die bundesweite Sozialaktion des BDKJ eine gute Möglichkeit, gemeinsam mit der Jugendsozialarbeit aktiv zu werden. Das Projekt 72-Stunden-PLUS unterstützt die
Trotz der soliden wirtschaftlichen Entwicklung ist die Armutsquote in Deutschland wieder gestiegen. So berichtet der Böckler Impuls in seiner neuesten Ausgabe. Am größten ist die
Die Fraktion DIE LINKE fordert die sofortige Abschaffung der Sanktionssonderregeln für junge Hartz-IV-Berechtigte. Mittels eines Antrags fordert sie die Bundesregierung auf, das Sanktionssondersystem für diese
Die Bundestagsfraktion DIE LINKE erkundigte sich bei der Bundesregierung nach der Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Sie wollte wissen, um wieviele Personen es sich handelt und wie mit ihnen umgegangen wird. In diesem Jahr wurden bis August – nach Kenntnis der Bundesregierung – 227 unbegleitete jugendliche Flüchtlinge aufgegriffen. Im Jahr 2011 waren es 307 und 2010 bereits 197. Die Infrastruktur und Betreuungssituation sieht vor Ort sehr unterschiedlich aus. Grundsätzlich ist das Jugendamt zur Inobhutnahme verpflichtet. Zusammen mit dem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling ist ein Clearingverfahren durchzuführen. Eine Unterbringung der jungen Menschen erfolgt in einer geeigneten Einrichtung oder bei einer geeigneten Person. Dazu können auch Angebote der Jugendwohnens gehören.
Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.V. (BVkE) legt Positionspapier zur Inklusion in der Erziehungshilfe vor: Das Positionspapier bewertet die Ausgangsposition und leitet daraus Forderungen und Perspektiven für Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe ab. Klar ist, Inklusion muss als Prozess verstanden werden. Es wird zu keiner abrupten Abschaffung aller spezialisierten Einrichtungen kommen. Die Umsetzung inklusiven Gedankenguts in die Praxis erfordert eine Politik der „kleinen Schritte“ und setzt auf Qualität vor Quantität. Der Verband spricht sich für die Zusammenlegung der bisher getrennten Leistungen für Kinder und Jugendliche unter dem Motto „Hilfen zur Entwicklung“ aus. Dieses neue Leistungssystem muss den erzieherischen sowie behinderungsbedingten Bedarf abdecken.