Empfehlungen zur Reform des Übergangs:
kommunale Verantwortung ausbauen

Auszüge aus den Empfehlungen Übergänge in kommunaler Verantwortung bedarfsgerecht, anschlussorientiert, individuell und partizipativ. der BAG ÖRT:
“ … Kommunale Koordinierung und Steuerung verbindlich regeln
Übergänge werden vor Ort gestaltet. Kommunale Koordinierung und kommunale Verantwortung sind besonders wichtige Elemente eines qualitativ hochwertigen Übergangssystems. Der Bund und die Länder gestalten die Rahmenbedingungen der Übergangssysteme, Kommunen setzen sie verantwortlich vor Ort um. … Den Kommunen obliegt außerdem die zentrale Steuerungs- und Koordinierungsfunktion im Rahmen ihrer politischen Gesamtverantwortung vor Ort.

In die Steuerungs- und Koordinierungsprozesse binden die Kommunen alle handlungsrelevanten Akteure ein, vor allem natürlich die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter. Darüber hinaus spielen die Unternehmen und ihre Verbände, die Schule und die Träger der Jugendsozialarbeit als umsetzende Akteure entscheidende Rollen. …

Die Implementierung und Umsetzung eines Übergangssystems in kommunaler Verantwortung bedarf einer starken personellen und finanziellen Untersetzung, für die nicht nur die Kommunen, sondern auch das Land und der Bund Verantwortung tragen. Die finanzielle Verantwortung und Belastung für ein regional abgestimmtes Übergangssystem darf nicht allein bei den Kommunen belassen werden. …

Die Angebotsvielfalt vor Ort systematisieren und transparent darstellen
… Oftmals fehlt … Transparenz und eine übergeordnete Systematisierung und Abstimmung von Angebotstypen vor Ort. In einem reformierten Übergangssystem ist die Erhaltung bzw. die Gestaltung differenzierter, flexibler und bedarfsgerechter Berufs- und Förderwege vor Ort notwendig. Sinnvoll aufeinander aufbauende Standardelemente am Übergang müssen festgelegt werden, die lokal abgestimmt und ergänzt werden können. Nur durch die Binnendifferenzierung von Angebotselementen kann erfolgreiche individuelle Förderung umgesetzt werden. …

Soziale und berufliche Integration sicherstellen

Die Reform des Übergangssystems darf die Arbeitsmarktintegration nicht als alleiniges Ziel und Förderkriterium setzen. Nur die starke Ausrichtung auf soziale und berufliche Integration sichert einen dauerhaften Übergang in Arbeit für alle jungen Menschen, insbesondere für die Gruppe der sozial Benachteiligten und individuell Beeinträchtigten. Es ist wichtig, auch alternative Erwerbsmodelle und bürgerschaftliches Engagement anzuerkennen und als Beitrag beruflicher und sozialer Integration zu ermöglichen.

Junge Menschen als Akteure im Übergangssystem verstehen und akzeptieren
Die Eigenständigkeit der „Lebensphase Jugend“ muss wahrgenommen und akzeptiert werden. … Sehr wichtig im Jugendalter sind aber auch Experimentier- und Erfahrungsräume, die eine aktive und produktive Auseinandersetzung mit den eigenen Lebensbedingungen möglich machen und die Entwicklung zu Selbstbestimmtheit und Eigenständigkeit fördern. …

Ein möglichst schneller Übergang von der Schule in den Beruf ist langfristig gesehen nicht zwingend für jeden jungen Menschen der erfolgreichste Übergang.

Der Zugang zu oder die Möglichkeit der Teilnahme an bestimmten Angeboten eines neuen Übergangssystems darf nicht zeitlich beschränkt werden. Die „Wege“ im Übergangssystem dürfen keine Einbahnstraßen sein. Stagnation, Rückschritte, Brüche, Umorientierung und Neuorientierung müssen im Sinne einer „Pädagogik des Wiedersehens“, …, immer möglich sein. Veränderte Lebenssituationen und berufliche Umorientierung dürfen nicht zu einem Ausschluss aus dem Übergangssystem führen. …

Jugendhilfe und Schule eng vernetzen

Notwendig ist die weitere enge Vernetzung der Arbeit von Jugendhilfe und Schule, um präventiv Ausgrenzung zu verhindern, Schulabbrüche zu vermeiden und damit allen jungen Menschen die Chance auf Ausbildung und einen Beruf zu eröffnen. Junge Menschen, die in der Vergangenheit am System Schule gescheitert sind, brauchen in einem reformierten Übergangssystem die Möglichkeit, alternative Bildungs- und Förderangebote wahrzunehmen, um den Übergang zu bewältigen. Auch nach der Schulpflicht sind Angebote nötig, die Alternativen zu schulischen Lernformen anbieten, um möglichst alle jungen Menschen zu erreichen. …

Das Übergangssystem bundesweit abstimmen, um keine Nachteile durch Mobilität zu erzeugen
Ein reformiertes Übergangssystem muss in seinen Grundzügen bundesweit gültig sein. Auch nach einem Wohnortswechsel muss die lückenlose Weiterführung der Förderung am neuen Wohnort möglich sein. Räumliche Mobilität, die häufig durch den Arbeitsmarkt von jungen Menschen und ihren Familien gefordert wird, darf keinen Ausschluss aus Förder- und Qualifizierungswegen zur Folge haben. … „

Die Empfehlungen in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.

www.bag-oert.de/webfm_send/638

Quelle: BAG ÖRT

Dokumente: Empfehlungen_Uebergaenge_in_kommunaler_Verantwortung.pdf

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