Tag: 5. November 2012

Einrichtung eines sozialen Arbeitsmarktes

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN legt Gesetzentwurf zur Einrichtung eines sozialen Arbeitsmarktes vor: Der soziale Arbeitsmarkt soll nach Vorstellung der GRÜNEN ein freiwilliges Angebot sein. Er will Abgehängten Teilhabe ermöglichen und eine Baustein für einen inklusiven Arbeitsmarkt sein. Von einem ständigen Programm- und Finanzierungswechsel wird Abstand genommen. Der soziale Arbeitsmarkt wird von den GRÜNEN nicht als Endstation verstanden, sondern soll grundsätzlich auf die Integration in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet sein. Der Gesetzentwurf wird am 8. November 2012 erstmalig in den Deutschen Bundestag eingebracht.

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Durchlässigkeit des Schulsystems

Bertelsmann Stiftung legt Studie zur Durchlässigkeit im Schulsystem vor. Die Studie macht deutlich, dass aus der Vielfalt der Schulsysteme in den Bundesländern bisher keine Schulstruktur als klarer Favorit in Bezug auf Durchlässigkeit und Aufstieg hervorgeht. Auf einen Schulaufsteiger kommen in Deutschland mehr als zwei Absteiger. Demnach wurden im Schuljahr 2010/11 rund 50.000 Schüler zwischen Klasse fünf und Klasse zehn auf eine niedrigere Schulform herabgestuft. Das bedeutet, aus durchschnittlich jeder zweiten Realschul- und Gymnasialklasse wurde ein Schüler abgeschult. Lediglich rund 23.000 Schülern gelang ein Aufstieg. Besonders problematisch sind die Folgen solcher Abschulungen am unteren Ende des Bildungssystems. Hier fangen Hauptschulen im Laufe der Sekundarstufe I immer mehr Schüler auf, deren Schullaufbahnen durch Misserfolge geprägt sind. An den Hauptschulen in Nordrhein-Westfalen wächst die anfängliche Schülerschaft durch Schulformwechsler um 29 Prozent, in Niedersachsen gar um 42 Prozent. Die dadurch entstehenden Lernmilieus erschweren die pädagogische Arbeit an diesen Schulen erheblich. Faire Bildungschancen können allen Kindern und Jugendlichen erst dann eröffnet werden, wenn sich bei Lehrkräften, Eltern und weiteren Verantwortlichen ein Wandel vollzieht: weg von Sitzenbleiben, Defizitorientierung und Abschulen, hin zu individueller Förderung, Wertschätzung der Schüler und Kompetenzorientierung. In einem inklusiven Schulsystem müssten Schulformwechsel als pädagogische Maßnahme eigentlich ausgedient haben.

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Gegen das Primat des Preises:
Qualität der Berufseinstiegsbegleitung nicht gefährden

Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit legt Positionspapier zur Weiterführung der Berufseinstiegsbegleitung vor: Bei der Vergabe der Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III in Sachsen und Nordrhein-Westfalen scheint vorrangig die Logik des niedrigen Preises zu entscheiden. An Standorten, wo dies der Fall ist, wird die Zielsetzung der Berufseinstiegsbegleitung konterkariert und deren Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen zerstört. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert, die Weiterführung der Berufseinstiegsbegleitung so zu sichern, dass bewährte Kooperationen fortgesetzt werden können und eine den Anforderungen angemessene Bezahlung für entsprechend qualifiziertes Personal erfolgt. Da dies an einigen Standorten durchaus gelingt, ist offensichtlich, dass dies auch unter den Voraussetzungen der Vergabe möglich ist.

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