Tag: 2. Juli 2012

Gegen die Schranken im Kopf.

Die Situation kenntn jeder: Ein Mensch mit Sehbehinderung steigt in die U-Bahn ein. Oder man sieht einen Obdachlosen, der völlig orientierungslos wirkt. Und plötzlich ist

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Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder gefordert

Bündnis von Wohlfahrtsverbänden präsentiert Rechtsgutachten und fordert effektiven Schutz für Frauen bei Gewalt: Schutz und Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt sind für Frauen in Deutschland vielerorts wegen Finanzierungsmängeln nicht ausreichend gewährleistet. Unterstützungseinrichtungen für Frauen, wie z. B. Frauenhäuser haben ein chronisches Finanzierungsproblem. Ein unzureichender Schutz hat für die Frauen nicht nur weitreichende negative gesundheitliche Auswirkungen, sondern beeinträchtigt auch ihre familiären und sozialen Beziehungen sowie ihre beruflichen Chancen: Die bisherigen unterschiedlichen Finanzierungsregelungen haben enorme negative Konsequenzen. So sind manche Frauen, wie Studentinnen, bestimmte Gruppen von Migrantinnen oder besonders gefährdete Frauen aus anderen Bundesländern und Kommunen von Hilfen ausgeschlossen, wenn der Frauenhausaufenthalt nach dem Sozialgesetzbuch II finanziert wird. Im schlimmsten Fall müssen Frauen mit ihren Kindern in Gewaltbeziehungen verbleiben oder dorthin zurückkehren. Das Gutachten der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Joachim Wieland und Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms belegt, dass der Bund eine Gesetzgebungskompetenz hat. Daher fordern die Verbände einen verbindlichen Rechtsanspruch für effektiven Schutz und schnelle Hilfe.

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Bericht über die Lage von Menschen mit Migrationshintergrund

Integrationsbeauftragte der Bundesregierung legt Bericht über die Lage von Ausländern in Deutschland vor: obwohl der Titel von Ausländern spricht, widmet sich der Bericht der Lage der in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund. Festgestellt werden Erfolge bei der Sprachförderung und leichte Fortschritte bei der Ausbildung. Die Chancen auf Teilhabe am Arbeitsmarkt hätten sich durch das Gesetz zur verbesserten Anerkennung ausländischer Abschlüsse erhöht. Die Ausbildungsbeteiligungsquote ausländischer Jugendlicher sei von 31,4 Prozent im Jahr 2009 auf 33,5 Prozent im Jahr 2010 leicht gestiegen. Owohl 2011 über 200.000 weniger Menschen mit Migrationshintergrund arbeitslos waren als 2005, liegt die Quote arbeitsloser Ausländer nach wie vor doppelt so hoch wie die der Deutschen. Positiv bewertet der Bericht das eigenständige Bleiberecht für Jugendliche und Heranwachsende. Viele junge Menschen hätten nun unabhängig von ihren Eltern eine eigene dauerhafte Aufenthaltsperspektive.

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Weg von zentraler Vergabe – hinzu qualitätsorientierten, dezentralen Verfahren

Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit gibt Positionpapier zur Vergabe arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen raus: Die Praxis der Vergabe durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist aus Sicht der Jugendsozialarbeit unhaltbar. Kontinuität, Zuverlässigkeit und pädagogische Qualität der Förderung junger Menschen sind genauso wenig zu erreichen wie Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Ein neues, dezentrales Verfahren muss zukünftig sicherstellen, dass tatsächlich ein fairer Wettbewerb um die Qualität von Maßnahmen entstehen kann und nicht wesentlich ein niedriger Preis entscheidet. Das sozialrechtliche Dreiecksvermächtnis soll als alternative Forum genutzt werden.

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