Tag: 4. Juni 2012

Bischofskonferenz verabschiedet Empfehlungen für inklusive Schule

Ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Deutsche Bischofskonferenz Empfehlungen für die inklusive Bildung an katholischen Schulen verabschiedet: Die Ermöglichung einer umfassenden und gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen ist wichtige Aufgabe der Kirche. Der Zugang zum gesellschaftlichen Bildungssystem übernimmt dabei eine Schlüsselfunktion. Die Bischofskonferenz erwartet von Trägern katholischer Schulen, die Weiterentwicklung des Schulsystems aktiv mit zu gestalten. Barrierefreiheit und die Umsetzung von Inklusion sollen dabei handlungsleitend sein. Jedem jungen Mensch seien die für ihn bestmöglichen Bildungsangebote bereitzustellen. Dazu gehört auch ein Unterstützungssystem mit Schulbegleitern und Therapeuten, das dem sonderpädagogischen Förderbedarf Rechnung trägt.

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Jugendhilfe in Deutschland konsequent für alle Kinder und Jugendlichen – auch für Flüchtlinge

Evangelischer Erziehungsverband (EREV) und Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH) veröffentlichen fachpolitische Forderungen zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge: Noch immer verweigern einige Bundesländer Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen (UMF) eine Aufnahme nach Standards der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei sind diese qua Gesetz eine reguläre Zielgruppe des Kinder- und Jugendhilfesystems. Viele Bundesländer haben in den letzten Jahren Inobhutnahme-Stellen und Clearinghäuser für UMF geschaffen bzw. ausgebaut. Nur bei einigen verbliebenen Ländern fehlt bislang der politische Wille, dass alle Minderjährigen, auch die 16-17-jährigen Jungen, im Rahmen der Jugendhilfe versorgt werden müssen, ganz gleich welcher Nationalität sie angehören. Anlässlich der Jugend- und Familienministerkonferenz, die am 31. Mai und 1. Juni 2012 in Hannover stattfand, fordern EREV und IGFH die Handlungsfähigkeit im Asyl und Aufenthaltsrecht von 16 auf 18 Jahre anzuheben. Damit gelte eine einheitliche Altersgrenze zur Volljährigkeit. Außerdem sei eine Pflicht zur Anhörung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ab 14 Jahren in allen asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren einzuführen. Das Hilfeplanverfahren gemäß § 36 SGB VIII soll zum zentralen Instrument beim Umgang mit jungen Flüchtlingen weiter entwickelt werden. Außerdem sprechen sich die Verbände für die regelmäßige Bestellung einer Ergänzungspflegschaft aus. Sie fordern ein Primat der Jugendhilfe, dass sowohl innerhalb Deutschlands als auch an den deutschen Grenzen gilt.

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Gleiche Berufschancen für alle Jugendlichen

Reformüberlegungen im Ausbildungssystem müssen sich daran messen lassen, wie es ihnen gelingt benachteiligte Jugendliche zu integrieren. Darauf weist die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit anläßlich eines Antrages der Grünen sowie der Veröffentlichung eines Memorandums der INAP-Kommission hin. Der aktuelle Antrag der Grünen „Mit DualPlus mehr Jugendlichen und Betrieben die Teilnahme an der dualen Ausbildung ermöglichen“ will allen Jugendlichen gleiche Berufs- und Lebenschancen eröffnen. Ein Anliegen, dass von der BAG KJS uneingeschränkt geleitet wird. Eine geförderte flächenmäßige Modularisierung wird von der Katholischen Jugendsozialarbeit kritisch gesehen. Modularisierung muss in ein einheitliches Konzept eingebunden sein und Qualifizierungen unterhalb des Systems geregelter Ausbildungsberufe sind in das Ausbildungssystem zu integrieren. Die BAG KJS fordert eine individuelle Förderung, die zeitliche Flexibiltät und Durchlässikgeit ermöglicht.

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Kinder- und Jugendarmut in reichen Ländern

Neue Unicef-Studie dokumentiert die Situation armer Kinder und Jugendlicher in reichen Ländern: Rund 30 Millionen Kinder wachsen in den 35 reichsten Staaten der Welt in relativer Armut auf, fast 1,2 Millionen dieser Mädchen und Jungen leben in Deutschland. Sie entbehren notwendige Dinge wie regelmäßige Mahlzeiten oder Bücher. Neben der relativen Einkommensarmut führt UNICEF mit Hilfe eines so genannten Deprivationsindex erstmals auch umfassend absolute Mangelsituationen von Kindern auf. Demnach erhält in Deutschland zum Beispiel eines von 20 Kindern keine tägliche warme Mahlzeit. Insgesamt schneidet Deutschland bei diesem Vergleich mittelmäßig ab. Am häufigsten mangelt es Kindern und Jugendlichen hierzulande an regelmäßigen Freizeitaktivitäten (6,7 Prozent). 4,4 Prozent der Mädchen und Jungen haben keinen Platz, an dem sie ihre Hausaufgaben machen können. 3,7 Prozent der Kinder besitzen höchstens ein einziges Paar Schuhe. 3,1 Prozent der unter 16-Jährigen erhalten nie neue Kleider und drei Prozent leben in einem Haushalt ohne Internetanschluss. Besonders häufig entbehren Kinder in Deutschland wichtige Dinge, wenn die Eltern arbeitslos sind (42,2 %) oder wenn sie einen niedrigen Bildungsabschluss haben (35,6 %). Die Studie bezieht sich auf Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre.

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