Broschüre zu Ehrenamtstätigkeit
Im SGB II/SGB XII wurde letztes Jahr die Anrechnung von Ehreamtstätigkeit für Aufwandsentschädigung und Übungsleitertätigkeiten wesentlich verändert (§ 11b Abs. 2 S. 3 SGB II,
Home » Archives for 5. März 2012
Im SGB II/SGB XII wurde letztes Jahr die Anrechnung von Ehreamtstätigkeit für Aufwandsentschädigung und Übungsleitertätigkeiten wesentlich verändert (§ 11b Abs. 2 S. 3 SGB II,
Die SPD-Fraktion wollte von der Bundesregierung wissen, wie sie die Arbeitsmarktneutralität des Bundesfreiwilligendienstes sicher stellt. Außerdem erkundigten sich die Abgeordneten, ob eine Vermittlung von Arbeitslosen
Im SGB II ist geregelt, dass Ausländer die sich zum Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland befinden keinen Anspruch auf SGB II – Leistungen haben. Das
Mit ihrer Jahresaktion 2012 „Abenteuer möglich machen“ steht sich die Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg (DSPS) für eine verbesserte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in unserer
Für die Finanzierung der Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) förderbedürftiger Schüler interessieren sich die Bundestagsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen und Die Linke. In Anfragen an die Bundesregierung greifen sie
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung (StMAS) hat eine Studie zur Migrationsberatung in Bayern in Auftrag gegeben. Das europäische Forum für Migrationsstudien an der Universität Bamberg untersuchte die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und die der Jugendmigrationsdienste (JMD). An ausgewählten Standorten wurden die Angebots- und Nachfragestrukturen begutachtet. Weiterer Untersuchungsfaktor war die Rolle der Migrationsberater. Hierbei ging es um die Analyse von Erwartungen, die an die Berater gestellt werden, um die Rollenselbstdeutung der Berater sowie eventuell auftretende Rollenkonflikte. Außerdem war die Zusammenarbeit der Migrationsdienste mit Partnern und anderen Organisationen oder Behörden Gegenstand der Untersuchung. Die Ergebnisse beziehen sich zwar auf Bayern, sind aber in der Betrachtung der Migrationsberatung durchaus von bundesweitem Interesse.
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) sieht in dem geplanten EU-Programm „Erasmus für alle“ große Schwächen: Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Programm führt die Förderung aus den Bereichen Bildung, Jugend und Sport in einem Gesamtprogramm zusammen. Dabei ist es in erster Linie bildungs- und arbeitsmarktpolitisch ausgerichtet und bleibt auf die unmittelbare wirtschaftliche Verwertbarkeit beschränkt. Der klar profilierte Jugendbereich würde geschwächt. Der EU-Programmentwurf trage zwar den Titel „Erasmus für alle“, ließe jedoch nicht deutlich erkennen, dass es auch tatsächlich alle ereichen und fördern wolle. Sozial benachteiligte Jugendliche sind eher eine Randgruppe „von allen“ und stehen nicht im Zentrum des Programms. Aus Sicht der AGJ stellt der Programmentwurf keinen hinreichenden Beitrag zur Erfüllung vertraglicher Aufgaben der EU dar, Jugendliche am demokratischen Leben in Europa zu beteiligen. Um ein taugliches Förderinstrument der jugendpolitischen Zusammenarbeit bereit zu stellen, formuliert die AGJ Anforderungen.
Unter dem Titel „Grenzüberschreitende Mobilität bei sozial benachteiligten Jugendlichen in der Berufsausbildung – Kompetenzerwerb und besonderer Nutzen der Auslandserfahrung“. hat die Nationale Agentur beim BIBB eine Studie vorgestellt, die den Erwerb personaler und sozialer Kompetenzen sowie die Wirkung von Auslandsaufenthalten auf die Beschäftigungsfähigkeit von benachteiligten Jugendlichen untersucht hat. In Bezug auf die Kompetenzzuwächse und Beschäftigungsfähigkeit kommt die Studie zu folgendem Ergebnis: Auslandsaufenthalte stärken die Selbstkompetenzen der benachteiligten Jugendlichen und sie gewinnen durch die Mobilität besonders bei den Sozialkompetenzen. Konstatiert wird ein bedeutender Sprung in der Persönlichkeitsentwicklung, ein gestiegenes Selbstwertgefühl und damit beachtliche Motivationssteigerungen. Dies wirke sich auf eine erhöhte Beschäftigungsfähigkeit aus. Die Studie kommt in ihren Handlungsempfehlungen zu dem Schluss, dass die Verwertung der Kompetenzzuwächse und erhöhten Beschäftigungsfähigkeit der Benachteiligten gezielter für die (Selbst-)Vermarktung der benachteiligten Jugendlichen bei der Integration in Beschäftigung genutzt werden sollte. D.h. eine offensive Darstellung in Bewerbungsunterlagen als auch die selbstbewusstere Kommunikation der Ausbildungsabsolventen und -absolventinnen über ihre Auslandserfahrungen und Kompetenzen sollte ebenso wie die Information der Betriebe über Mobilität während der Ausbildung forciert werden.