Broschüre zu Ehrenamtstätigkeit

Im SGB II/SGB XII wurde letztes Jahr die Anrechnung von Ehreamtstätigkeit für Aufwandsentschädigung und Übungsleitertätigkeiten wesentlich verändert (§ 11b Abs. 2 S. 3 SGB II, § 82 Abs. 3 S. 4 SGB XII). In der konkreten Praxis bestehen vielmals erhebliche Unklarheiten was den nun genau die privilegierten Tätigkeiten sind und unter welchen Voraussetzungen diese gezahlt werden können. Dies hat der Paritätische Gesamtverband in einer sehr umfassende Broschüre mit Informationen zum Einsatz von Ehrenamtlichen aus arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht sehr gut zusammengefasst. “

www.harald-thome.de

Quelle: Harald Thomé

Dokumente: broschuere_ehrenamt_aus_arbeit__und_sozialrechtlicher_sicht.pdf

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