Tag: 7. Juli 2008

Die Bildungschancen von Aussiedlerkindern

Deutsches Institut für Wirtschaftforschung legt Untersuchung zu Bildungschancen von Aussiedlerkindern vor: Mit der Zuwanderung der Aussiedler war zumindest partiell die Erwartung verbunden, dass sie – anders als die zuvor und parallel zuwandernden nicht-deutschen Migranten – leichter in der aufnehmenden Gesellschaft aufgehen würden. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen erstens, dass selbst nach Kontrolle der sozialen Herkunft die Aussiedler – wie die übrigen Migranten – zu einem geringeren Anteil Kinder mit Hochschulreife haben, als einheimische Deutsche. Zweitens verdeutlichen die Analysen, dass es bei den Aussiedlern vor allem diejenigen Eltern sind, die im Herkunftsland gegenüber den Großeltern einen Bildungsaufstieg erreicht haben (und darunter vor allem die erstmals auf akademisches Niveau Aufgestiegenen), deren Kinder in Deutschland besonders geringe Bildungschancen haben. Demgegenüber weisen die Kinder der etablierten Akademiker unter den Aussiedlern (bei denen also auch schon die Großeltern akademisch gebildet sind) Bildungschancen auf, die denen der Kinder einheimischer deutscher etablierter Akademiker vergleichbar sind.

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Mindeststandards bei Arbeitsgelegenheiten für unter 25 Jahren

Paritätischer legt Arbeitshilfe vor: Das SGB II zielt darauf ab, erwerbsfähige Hilfebedürftige in Erwerbsarbeit zu bringen, damit sie keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende mehr beanspruchen müssen. Vorrangig sind deshalb Maßnahmen, die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen. Jugendliche unter 25 Jahren sollen sich nach dem Willen des Gesetzgebers erst gar nicht an den Bezug von Sozialleistungen gewöhnen, weshalb sie unverzüglich in Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit zu vermitteln sind (§ 3 Abs. 2 SGB II). Infolgedessen werden viele junge Erwachsene bzw. Jugendliche dazu verpflichtet, eine Arbeitsgelegenheit anzunehmen. Bei einer Weigerung droht ihnen die Streichung ihrer Leistungen. Die vermittelte Arbeitsgelegenheit soll laut Gesetz aber in jedem Fall auch zur Verbesserung der beruflichen Qualifikationen der Jugendlichen beitragen. Der Paritätische initiierte das Projekt GemeinwohlArbeit für unter 25-jährige, um Qualitätsstandards für die Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten zu definieren und gegenüber den ARGEN und Optionskommunen durchsetzbar zu machen. Mit der Einbindung dieses Modellvorhabens in die Equal-Partnerschaft „GemeinwohlArbeit wird Jobchance“ des Landesverbandes Thüringen sind im Zeitraum von Juli 2005 – Dezember 2007 viele nützliche Ergebnisse für eine gelingende Umsetzung von Arbeitgelegenheiten entstanden. Die Arbeitshilfe stellt die wichtigsten Ergebnisse zusammen.

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Förderstopp mit gravierenden Auswirkungen: Die Rechtsauslegung des BMAS zum § 16 Abs.2 Satz 1 SGB II

Schreiben von Weiterbildungs- und Integrationskursträgern in der Region Bielefeld: Mit dem Erscheinen der Arbeitshilfe SWL (Sonstige Weitere Leistungen im SGB II) am 11. April 2008 stellte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Möglichkeit der Förderung neuer berufs- bzw. arbeitsmarktbezogene Sprachförderangebote mit sofortiger Wirkung ein. Sprachförderung für Menschen mit Migrationsgeschichte darf nach dieser Arbeitshilfe nicht mehr über den Eingliederungstitel der ARGEn laufen. Es wird auf spezielle Kurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verwiesen. Wahrscheinlich starten die ersten Ausschreibung der ESF-BAMF-Kurse in ausgewählten Regionen 2009, bundesweit noch später. Das heißt, dass zwischen April 2008 und mindestens Januar 2009 keine berufsbezogenen Deutschförderangebote mehr durchgeführt werden dürfen.

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Jugend- und Familienministerkonferenz fordert zielgerichtete und passgenaue Hilfen für sozial benachteiligte Menschen

Beschluss der Jugend- und Familienminsterkonferenz zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit: Die Unterstützung und Förderung benachteiligter und/oder individuell beeinträchtigter junger Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ersten Ranges. Um die Chancen einer nachhaltigen Integration in Ausbildung und Arbeit zu erhöhen, bedarf es neben den Agenturen und Grundsicherungsträgern zusätzlicher Anstrengungen, insbesondere einer Planungsbeteiligung von Schule und Kinder- und Jugendhilfe. Die Instrumente des SGB III und SGB II sollen zielgerichtet eingesetzt werden und Spielräume für flexible Lösungen vor Ort zulassen und nutzen. Neben Einzelfallhilfen sollen auch weiterhin Projekte der Jugendberufshilfe mitfinanziert werden.

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