Jung, arbeitslos, aussichtslos – Experten fordern mehr Förderung für arbeitslose Jugendliche, Teil II der Tagungsdokumentation

Jung, arbeitslos, aussichtslos – Experten fordern mehr Förderung für arbeitslose Jugendliche, Teil II der Tagungsdokumentation Auf der mit 145 Teilnehmer/inne/n außergewöhnlich gut besuchte Veranstaltung der BAG Katholische Jugendsozialarbeit, des BDKJ und der Kolping Jugendberufshilfe zum Thema: ‚Auswirkungen von Hartz-IV auf benachteiligte Jugendliche‘ am 15. November 2005 in Berlin waren unter anderem Landesministerien, Jobcenter,  ein Mitglied des DGB-Bundesvorstandes und  das BMFSFJ vertreten. Vertreter/innen der Bundesagentur für Arbeit, dem Netzwerk Grundeinkommen, dem Deutsches Jugendinstitut, von ARGEN, den Initiativen, Bildungswerken und anderen Fachverbänden der Jugendsozialarbeit sowie Mitglieder des Bundestages nahmen an dieser Veranstaltung teil. Arbeitsgruppe „Beteiligungsmöglichkeiten der Träger bei der Umsetzung von Hartz IV für die Gruppe der unter 25-jährigen Kurzbericht zur Situation in Wiesbaden von Jürgen Hamdorf, Jugendhilfezentrum Johannesstift, Wiesbaden Wiesbaden ist die größte optierende Kommune in Deutschland. Die Entscheidung, das SGB II in alleiniger städtischer Regie umzusetzen, wurde durch die Tatsache erleichtert, dass in Wiesbaden seit vielen Jahren ein gut funktionierendes Netzwerk von freien Trägern der Jugendberufshilfe und der städtischen Sozialverwaltung existiert. Die Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit hat in der Kommune politisch seit langem einen hohen Stellenwert. Es wurden alle möglichen rechtlichen Instrumentarien in diesem Interesse genutzt und – wo nötig – neue geschaffen, wie z.B. mit der Auflage des kommunalen Programmes  „Wege zur Berufsbildung für Alle“. Eine enge Kooperation zwischen den freien Trägern und der Steuerungsebene auf städtischer Seite ist in diesem Zusammenhang lange gewachsene und geübte Praxis. Beispiele hierfür: 1. Arbeitskreis Jugendberufshilfe Vor ca. 13 Jahren setzte sich auf Initiative zweier Träger ein Arbeitskreis zusammen, der es sich zum Ziel setzte, den Informationsaustausch zwischen den Akteuren der Jugendberufshilfe zu verbessern, den fachlichen Diskurs voranzutreiben, aktuelle Entwicklungen auf den verschiedenen politischen und rechtlichen Ebenen zu beobachten und ggf. öffentlichkeitswirksam zu kommentieren. Zusammensetzung: Träger der Jugendberufshilfe Amt für soziale Arbeit Arbeitsverwaltung Berufsschulen IHK und Handwerkskammer Fachhochschule Wiesbaden Der Kreis trifft sich zwei- bis dreimal jährlich. Er hat das Klima der Zusammenarbeit auf diesem Fachgebiet in der Stadt nachhaltig beeinflusst. Nach einigen Jahren eher informellen Arbeitens hat sich die Runde zur Arbeitsgruppe gem. § 78 SGB VIII erklärt und sich dafür eine entsprechende (minimale) formale Struktur zugelegt. Es ist zu erwarten, dass der Arbeitskreis in Zukunft agieren wird als Jugendkonferenz im Sinne des SGB II. Die lange Kooperationskultur und die bewährten Kommunikationswege machen diese formellen und formalen Regelungen allerdings nachrangig. 2. Ausbildungsagentur der Landeshauptstadt Wiesbaden Das Fallmanagement und die Arbeitsvermittlung für junge Menschen unter 25 Jahren im Rahmen des SGB II hat die Stadt Wiesbaden einer Einrichtung freier Träger übertragen. Zu Geschichte und Hintergrund: Die Ausbildungsagentur der Landeshauptstadt Wiesbaden ist seit 1998 ein zentraler Anlaufpunkt für Jugendliche aus Wiesbaden, die im Übergang von der Schule in den Beruf unversorgt sind. Entstanden ist die Einrichtung auf der Grundlage des schon oben erwähnten Programms ‚Wege zur Berufsbildung für Alle‘, das von der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung verabschiedet wurde und für das das Wirtschaftsdezernat und das Sozialdezernat gemeinsam verantwortlich war. ‚Jedem unversorgten Jugendlichen aus Wiesbaden soll ein Angebot zu seiner/ ihrer beruflichen Bildung gemacht werden‘. So lautete der Anspruch dieses Programms. Um allen Jugendlichen, die von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, eine Anlaufstation zu bieten, wurden das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft und die BauHaus Werkstätten Wiesbaden beauftragt, die Ausbildungsagentur der Landeshauptstadt Wiesbaden zu gründen. Auftrag der Gesellschaft war es, den Jugendlichen einen ‚Lotsen‘ zur Verfügung zu stellen, der sie berät, mit ihnen einen beruflichen Integrationsplan erarbeitet und sie so lange begleitet, bis sie erfolgreich in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt einmünden, also in ein Ausbildungs- oder ein normales Beschäftigungsverhältnis. Das Programm ‚Wege zur Berufsbildung für Alle‘ hat darüber hinaus erhebliche Mittel für berufsbildende Angebote zur Verfügung gestellt, die zusätzlich zu den Angeboten der Agentur etabliert wurden. Diese waren auf den individuellen Bedarf der Zielgruppe zugeschnitten und reichten von Praktika in Betrieben über Praktika bei Trägern bis hin zu niederschwelligen Angeboten. Darüber hinaus wurden Qualifizierungskursen angeboten, die von der Vorbereitung auf die Hauptschulabschlussprüfung über Sprachkurse und Kurse mit allgemeinbildendem Inhalt bis zu EDV- und berufsspezifischen Kursen reichten. Das Programm war erfolgreich und konnte über 50% der Programmteilnehmer(innen) (4661 bis 31. Oktober 2004) erfolgreich vermitteln. Das kommunale Programm endete am 31. Dezember 2004. Die erfolgreiche Arbeit der Ausbildungsagentur, der fachliche Ansatz des Fallmanagements, der Standard der MitarbeiterInnen und die bewährten und eingespielten Strukturen legten es nahe, die Umsetzung des SGB II für unter 25-jährige dort zu verankern. Dies ist nach Inkrafttreten des SGB II geschehen. 3. Ausschreibungsverfahren Die Stadt Wiesbaden hat für eine berufsbildende Maßnahme auf der Grundlage von § 16 Absatz 1 SGB II ein Ausschreibungsverfahren praktiziert, das von hoher Kooperationsbereitschaft zeugt und das aus fachlicher Sicht als vorbildlich gelten kann für Fälle, in denen die VOL nicht Grundlage des Verfahrens sein muss. Es handelte sich um Plätze für eine trägerunterstützte betriebliche Berufsausbildung, deren Vergabe in drei Schritten erfolgte: 1. Preisermittlung. Die Stadt bat mehrere freie Träger um eine Kalkulation nach den inhaltlichen Vorgaben des Grundkonzeptes und ermittelte daraus einen angemessenen Preis. 2. Ausschreibung mit den inhaltlichen und finanziellen Vorgaben an Wiesbadener Träger. 3. Vergabe nach den Kriterien Konzeption Personal Ausstattung Kostenplan Maßnahmeerfahrungen Eingliederungsbilanzen vergleichbare Leistungen Auf diese Weise wurde unter Beteiligung der Träger verhindert, dass Preisdruck und Dumping die Vergabe beeinflussen konnten. “ Andere angehängte Beiträge: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit: Arbeitsgelegenheiten für junge Menschen, Dr. Michael Gerhardt Passgenaue Vermittlung, Fallmanagement U25 im Landkreis Emmendingen Reinhard Krause, in.be.we  e.V., Karl-Friedrich-Str. 3, 79312 Emmendingen, Tel.: 07641-959 205, Mail: reinhard.krause@in-be-we.de, www.in-be-we.de Arbeitsgelegenheiten für junge Menschen: Angebote, Chancen und Probleme, Einschätzungen aus Mecklenburg-Vorpommern Markus Biercher, BA, Regionaldirektion Nord – Trägerbeteiligung in Wiesbaden.pdf – PräsentationLandesvertretung Endfassung neu.ppt – Fallmanagement,passgenaue Verm. OfficeXP vers KJS.ppt – 051115_MB-Arbeitsgelegenheiten in MV.ppt

Quelle: 

Dokumente: 051115_MB_Arbeitsgelegenheiten_in_MV.ppt

Ähnliche Artikel

Skip to content