Arbeitsmaktpolitische Instrumente über das Jahresende hinaus verlängern

Arbeitsmaktpolitische Instrumente über das Jahresende hinaus verlängern “ CDU/CSU und SPD wollen verschiedene arbeitsmarktpolitische Instrumente, deren Geltung zum Jahresende ausläuft, verlängern. Dazu haben sie einen Entwurf zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (16/109) vorgelegt. Unter anderem soll die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer um zwei Jahre bis Ende 2007 und der Existenzgründungszuschuss bis zum 30. Juni 2006 um ein halbes Jahr verlängert werden. Die Möglichkeit, die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer zu fördern, soll es noch bis Ende 2006 geben. Weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente im Sozialgesetzbuch, die zum Jahresende auslaufen sollten, sollen bis Ende 2007 verlängert werden. … Die Fraktionen erinnern daran, dass in den letzten Jahren mehrere dieser Instrumente bis Ende 2005 befristet worden sind. Dabei handele es sich um die Förderung der beruflichen Weiterbildung älterer oder von Arbeitslosigkeit bedrohter Arbeitnehmer, die Beauftragung von Trägern mit Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, die Übernahme der Beiträge zur Arbeitsförderung bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer und um den Existenzgründungszuschuss. Die geplanten Verlängerungen seien erforderlich, um Zeit dafür zu gewinnen, die Wirksamkeit der Instrumente auszuwerten. Für die Pflicht, sich frühzeitig als Arbeit suchend zu melden, wird in dem Entwurf eine einheitliche Frist von drei Monaten festgelegt. Mit der Verlängerung der Übergangsregelungen für (ärztliche) Bereitschaftsdienste und Arbeitsbereitschaften, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in vollem Umfang als Arbeitszeit gewertet werden müssen, soll die Möglichkeit gegeben werden, tarifliche Vereinbarungen zu treffen, um den Vorgaben des Gerichtshofs nachzukommen. Aufgehoben werden soll darüber hinaus die Verpflichtung der Agenturen für Arbeit, mindestens eine Personal-Service-Agentur einzurichten. Dadurch könnten die Agenturen für Arbeit vor Ort prüfen, ob die Einrichtung solcher Personal-Service-Agenturen Erfolg versprechend erscheint. Indem diese Verpflichtung aufgehoben wird, würden auch die Regelungen über die Beteiligung an einem Verleihunternehmen und die Gründung von Eigenbetrieben durch die Bundesagentur für Arbeit entbehrlich. Die Einrichtung von Personal-Service-Agenturen soll künftig ausschließlich im Wege der öffentlichen Auftragsvergabe vorgenommen werden. ….“

Quelle: Heute im Bundestag, 1.12.2005

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