Zwischenruf: Die Auswirkungen der Coronakrise auf die Kinder- und Jugendhilfe

Die steigenden Infektionszahlen und die Maßnahmen zur Verlangsamung der Infektionswelle beeinträchtigen auch in Deutschland das öffentliche Leben massiv und haben dramatische Auswirkungen auf alle Bereiche der Gesellschaft. Ein Maßnahmenpaket des Bundes soll die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise abmildern, in den Bundesländern und Kommunen werden ebenfalls Maßnahmen diskutiert und beschlossen. Die Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) dankt für das große Engagement zur Bewältigung der Krisensituation. Trotz des engagierten Handelns von Verwaltung, Politik, Zivilgesellschaft und sozialen Akteur*innen in der Praxis wird deutlich, dass die Probleme keineswegs als bewältigt gelten können. Die AGJ nimmt als Forum und Netzwerk der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe drängende Herausforderungen wahr, für die tragfähige Lösungen in der schwierigen Balance zwischen Gesundheitsschutz und notwendigerweise fortbestehenden Aufgaben gefunden werden müssen. Diese formuliert sie ein einem Zwischenruf.

Berufsethische Grundsätze der sozialen Arbeit

Hochalarmiert nimmt die AGJ Berichte wahr, dass sich Fachkräfte wegen fehlender Aufklärung, mangelnder Unterstützung und/oder Sorge vor Ansteckung krankmelden oder freie Träger wegen Überlastung junge Menschen ohne Klärung der Situation zu Hause aus der Betreuung entlassen. Mit den berufsethischen Grundsätzen der Sozialen Arbeit ließe sich das nicht vereinbaren, selbst wenn die dahinterstehende persönliche Not der Akteur*innen unverkennbar sein möge. Diese bräuchten Unterstützung, um sich nicht zu solchen Verzweiflungstaten gezwungen zu sehen! Öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind hier gefordert, gerade auch unter erschwerten Bedingungen ihrer Verantwortung als Arbeitgeber gerecht zu werden. Wer jetzt Fachkräfte verliere, werde es schwer haben, diese nach dem Abebben der Pandemie wiederzugewinnen, so die AGJ.

Existenzsicherung von sozialen Einrichtungen und Diensten

Der Bund habe mit dem Sozialschutz-Paket deutlich gemacht, dass er das Fortbestehen der sozialen Dienstleister für unverzichtbar halte. Dennoch werde deutlich, dass noch Klarstellungen zu den Regelungen notwendig seien. Zum einen sei im Bereich der gemeinsam von den Trägern der Eingliederungshilfe sowie der Gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Frühförderung zu klären, wie diese Rehabilitationsträger den Sicherstellungsauftrag gemeinsam erfüllen. Zum anderen düref es nicht dazu kommen, dass Zahlungen von Kommunen ganz eingestellt werden, weil Leistungen aufgrund der Gesundheitsschutzmaßnahmen nicht vereinbarungsgemäß, sondern in alternativen (z.B. digitalen) Formen erbracht werden. Oder unter Verweis auf den Schutzschirm des Bundes behauptet wird, nicht sie als Kommune, sondern der Bund müsse jetzt zahlen.

Die AGJ warnt vor bürokratischem Aufwand, der sich durch die vorgeschriebenen Nachweispflichten für die freien Träger trotz der Hinweise des BMFSFJ abzeichnet (§§ 2,4 SodEG). Es fehlten (noch) eindeutige und nachvollziehbare Regelungen auf Seiten der öffentlichen Träger, wie die laufenden Kosten der freien Träger refinanziert würden. Die AGJ regt an, über unbürokratische Nachweismöglichkeiten für die freien Träger nachzudenken. Diese sollten zudem nach Bewältigung der Krise erbracht werden können. Gerade in den Hilfen zur Erziehung sowie der Jugendsozialarbeit seien die jungen Menschen, ihre Familien und die Gesellschaft insgesamt auf das Wirken und Engagement der Fachkräfte angewiesen.

Quelle: AGJ

 

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