Die Justizminister der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen machen wieder mal einen Vorstoß hinsichtlich der Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit. In einer Initiative wollen sie das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Justizministerkonferenz am 9. November in Berlin bringen.
DGB fürchtet um Unabhängigkeit einer zusammengelegten Gerichtsbarkeit
Die Argumentation der Justizminister – Zuständigkeitsabgrenzungen entfallen, schnellerer Verfahrensabschluss, flexibler Personal- und Sachmitteleinsatz, angemessene und schnelle Reaktion auf unterschiedliche Belastungen der Gerichte – scheint eine vorgeschobene. Der Anstieg der Zahl der Verfahren seit 2005 ist einerseits auf den „handwerklichen Fehler“ des SGB II und andererseits auf die inneren Struktur- und Organisatiosnprobleme der Jobcenter zurückzuführen. Eine solche Zusammenlegung hätte für das gesamte Sozialrecht drastische Folgen. So würde die soziale Sicherung und die dahingehende erforderliche Überprüfung von rechtswidrigem sozialbehördlichen Handeln in die Hände von Richtern gelegt werden, die von der Tendenz her Obrigkeitshandeln absicherten.
Der DGB-Bundesvorstand macht sich in einer aktuellen Kampagne dafür stark, dass zu einem Sozialstaat auch weiterhin eine eigenständige Sozialgerichtsbarkeit gehört.
Quelle: DGB Bundesvorstand; Harald Thomé