Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage zum Zugang zur Ausbildungsförderung in Pflegeberufen gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie diese die Ungleichbehandlung von im Berufsbildungsgesetz geregelten Berufen und den bundesweit geregelten schulischen Ausbildungsberufen im Bereich Pflege in Bezug auf die Förderung nach Paragraf 130 des Dritten Sozialgesetzbuches (Assistierte Ausbildung) begründet.
Unterschiedliche Regelungen
Anders als für Berufe, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt sind, fehlen für die schulischen Berufsausbildungen im Bereich der Kranken- und Altenpflege entsprechende Refinanzierungsmöglichkeiten spezieller Angebote. Für im BBiG geregelte Berufe können Maßnahmen der sogenannten Assistierten Ausbildung (§ 130 SGB III) laut derzeit geltendem Recht noch bis zum 30. September 2018 beginnen. Für schulische Berufsausbildungen steht die Förderung nicht zur Verfügung. Das Instrument soll für weitere zwei Jahre im Gesetz verankert werden. Ein Vorhaben, dass auch der Bundesrat begrüßt. Damit verbunden ist aber auch die Förderung, das Instrument auch für schulische Ausbildungen im Gesundheits- und Pflegebereich zu öffnen.
Die Grünen erbitten sich Auskunft über die Ungleichbehandlung von Auszubildenden, wollen wissen, wie die Bundesregierung diese bewertet und ob diese im Rahmen der aktuellen geplanten Verlängerung der Regelung des § 130 SGB III oder zu einem späteren Zeitpunkt vollständig abgebaut werden soll.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages; Bündnis 90/Die GRÜNEN