Neue Ausbildungsordnung für Pflegeberufe

Die Ausbildung von Pflegefachkräften wird modernisiert und stärker vereinheitlicht. Das ist Ziel einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe, mit der sich das Bundeskabinett auf Vorlage von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn befasst hat. Grundlage der Reform der Pflegeberufe ist das in der letzten Legislaturperiode verabschiedete Pflegeberufegesetz, das die Pflegeausbildungen umfassend modernisiert. Pflegefachkräfte werden damit besser auf die veränderten Herausforderungen in der Berufspraxis vorbereitet, und es werden ihnen neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet, meint die Bundesregierung. Die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung setzt die Vorgaben des Gesetzes um. Sie regelt beispielsweise Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den Mindestanforderungen, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

Aus drei mach eins

Aus drei mach eins – das ist der zentrale Punkt. Bislang gibt es getrennte Ausbildungen für Krankenpflege, Altenpflege und Kinderkrankenpflege. Ab 2020 soll damit Schluss sein: Dann gibt es in den ersten beiden Jahren eine gemeinsame Ausbildung mit Unterricht und praktischem Teil. Für Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey  schafft die neue Ausbildungsordnung eine gute Basis für den Berufsstart. Alle Azubis bekämen im Rahmen der Generalistik erstmals die Möglichkeit einen Berufsabschluss zu erwerben, der automatisch europaweit anerkannt sein wird und der ihnen neue Karriereperspektiven eröffne. Das Schulgeld soll abgeschafft werden und die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung sichergestellt werden.

Start der neuen Pflegeausbildung ist Anfang 2020. Die Verordnung wird nun unmittelbar dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung zugeleitet. Im Anschluss daran bedarf sie der Zustimmung durch den Bundesrat.

Quelle: Pressinformation des BMFSFJ

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