Zugänge für Einrichtungen des Azubi- und Jugendwohnens zum Förderprogramm „Junges Wohnen“ verbessern

Das aktuelle Förderprogramm „Junges Wohnen“ kommt genau zur richtigen Zeit, um Wohnraum für Auszubildende zu erhalten und neu zu schaffen, findet Alissa Schreiber, Fachreferentin Jugendwohnen beim Verband der Kolpinghäuser im Netzwerk der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. In vielen Großstädten übersteigt die Nachfrage nach Wohnheimplätzen das bestehende Angebot. Dringend notwenige Sanierungen und Neubauten können die gemeinnützigen Einrichtungen des Azubi- und Jugendwohnens jedoch ohne Fördergelder nicht stemmen. Damit die Einrichtungen des sozialpädagogisch begleiteten Azubi- und Jugendwohnens auf das Programm „Junges Wohnen“ zugreifen können, bedarf es jetzt eines klaren Statements von den politisch zuständigen Akteuren auf Landes- und Bundesebene, findet Schreiber. Denn bisher ist eine rechtssichere Förderung über das Programm nicht möglich.

Seit Frühjahr dieses Jahres ist das Förderpragramm „Junges Wohnen“ in Kraft getreten, Bund und Länder wollen so bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung schaffen. 2023 stellt der Bund dafür 500 Mio. Euro zur Verfügung, die Bundesländer steuern zu den abgerufenen Mitteln noch einmal mindestens 30 % hinzu.

Der Verband der Kolpinghäuser e. V. hat sich mit seiner Initiative AUSWÄRTS ZUHAUSE, der bundesweit 90 Einrichtungen des Azubi- und Jugendwohnens angehören, mit einem Feedback zum Stand der Umsetzung und Anpassungsvorschlägen zum Förderprogramm an die Arbeitsebene des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gewandt. Bisher orientiert sich die Umsetzung in den Bundesländern stark am Studierendenwohnen. Damit auch das Wohnen für Azubis rechtssicher gefördert werden kann, müssen Bund und Länder jetzt Programmanpassungen vornehmen.

Klares Bekenntnis zur Förderung des sozialpädagogisch begleiteten Azubi- und Jugendwohnens – es geht um Minderjährige

Klargestellt werden muss zunächst ausdrücklich, dass auch die Einrichtungen des sozialpädagogisch begleiteten Azubi- und Jugendwohnens, die dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zugerechnet werden können, förderberechtigt sind. Viele der Häuser beherbergen minderjährige Auszubildende, eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII ist daher notwendig. Das Angebot der sozialpädagogischen Begleitung in den Einrichtungen fördert Verselbständigung und Ausbildungsfähigkeit, Ausbildungsabbrüchen wird vorgebeugt.

Ausgehandelte Tagessätze im Jugendwohnen anerkennen

Die gemeinnützigen Einrichtungen des Azubi- und Jugendwohnens müssen zudem von Mietpreisdeckeln, die in den bisher bekannten Förderrichtlinien der Bundesländer vorgesehen sind, befreit werden. Boso Jurkic, Sprecher von AUSWÄRTS ZUHAUSE, würde das Förderprogramm für sein Haus in Mainz gerne in Anspruch nehmen, doch bisher ist er ernüchtert: „In Rheinland-Pfalz müsste ich mich für eine Förderung an Mietpreisdeckel binden, die für meine Einrichtung nicht umsetzbar sind. Zum einen arbeiten wir nicht mit Mieten wie im Studierendenwohnen, sondern wir verhandeln mit den Jugendämtern pauschale Tagessätze, die dann auch von den Agenturen für Arbeit anerkannt werden. Zudem profitieren alle Auszubildenden, die bei uns untergebracht sind, von sozialpädagogischer Begleitung. Dafür ist ein Kostenanteil im Tagessatz inbegriffen“.

Der Lösungsvorschlag der Einrichtungen des Azubi- und Jugendwohnens: In den Förderrichtlinien der Bundesländer sollten verhandelte Tagessätze als Garant dafür anerkannt werden, dass Wohnkosten rein kostendeckend und nicht gewinnorientiert berechnet werden.

Das Programm „Junges Wohnen“ muss auch kleine Baumaßnahmen zum Erhalt der Einrichtungslandschaft sinnvoll fördern

Für den langfristigen Erhalt der Landschaft des Azubi- und Jugendwohnens ist auch die Förderung kleinerer Maßnahmen, etwa für den Austausch von Heizungen oder Fenster, notwendig. Bisher bekannte Förderrichtlinien sind jedoch auf Großprojekte mit sehr hohem Investitionsvolumen ausgelegt. Auch hier bitten VKH und AUSWÄRTS ZUHAUSE die Bundesländer um Anpassung der Förderbestimmungen.

Aufgrund historischer und gesellschaftlicher Entwicklungen ist das Azubi- und Jugendwohnen sehr heterogen aufgestellt – nichtsdestoweniger sind die Einrichtungen die maßgeblichen Anbieter für Wohnraum für Auszubildende. Die Einrichtungen des Azubi- und Jugendwohnens vertrauen daher darauf, dass Bund und Länder das bestehende Programm „Junges Wohnen“ so anpassen, dass Auszubildende und Jugendwohneinrichtungen in den kommenden Jahren tatsächlich von den bereitgestellten Fördergeldern profitieren können.

Quelle: VKH; Autorin: Alissa Schreiber, Fachreferentin Jugendwohnen beim Verband der Kolpinghäuser im Netzwerk der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit

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