Die Zahl der Wohnungslosen Menschen ist seit 2014 um 150 Prozent angestiegen – mit weiter steigender Tendenz – so die Zahlen der BAG Wohnungslosenhilfe. Anlass genug für die Grünen eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung zu stellen. Viele Menschen mit Behinderungen oder psychischen Beeinträchtigungen leben im betreuten Wohnen, in Wohnungen die Wohlfahrtsverbände und soziale Träger anmieten. Doch wird für diese Situation auf dem überteuerten Wohnungsmarkt immer schwieriger, mahnt die Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Corinna Rüffer. Zudem greift für Wohlfahrtsverbände oder sozialer Träger nicht der übliche Kündigungsschutz.
Soziale Träger fallen unter das Gewerbemietrecht
Für die Grünen ist das eine unhaltbare Situation. Rüffer findet, „Wenn sogar soziale Träger kaum noch bezahlbare Wohnungen finden, wird sich das Problem weiter verstärken. Der Kündigungsschutz für Mieter muss dringend auf gemeinnützige Vereine ausgeweitet werden, wenn diese Wohnraum im Rahmen ihrer sozialen Zwecke untervermieten. Außerdem muss das bestehende Gewerbemietrecht weiterentwickelt und um Regelungen zum Kündigungsschutz ergänzt werden. Nur so können wir verhindern, dass Obdachlosigkeit weiter zunimmt“, fordert Corinna Rüffer.
Die Kobinet Nachrichten wiesen auf die im Grunde aussagenlose Antwort der Bundesregierung hin. Sie verweist lediglich auf eine Infobroschüre des Bundesjustizministeriums, in der soziale Träger Hinweise finden, was sie bei Abschluss eines entsprechenden Mietvertrages beachten sollten. Eine ernstzunehmende Auseinandersetzung mit der Problematik bleibt aus.
Quelle: Kobinet Nachrichten; Corina Rüffer – Bündnis 90/Die Grünen