Verzicht auf sogenannte Extremismusklausel

In einer Sitzung der Familien-Ausschusses kündigte Ministerin Schwesig an, künftig auf die so genannte Extremismusklausel verzichten zu wollen. Bei der Vergabe von staatlichen Fördermitteln im Kampf gegen Rechts- und Linksextremismus müssen Empfänger nicht mehr schriftlich eine Demokratieerklärung abgeben. Mit der Erklärung verzichteten Empfänger von Fördermitteln, dass die damit finanzierten Projekte im Einklang mit dem Grundgesetz stehen. Mit dem Verzicht auf die Erklärung habe man die Kritik der Initiativen aufgenommen, die sich durch die Extremismusklausel einem Generalverdacht ausgesetzt gefühlt hätten, sagte Schwesig. Die Ministerin sagte zu, die Programme gegen Extremismus weiterhin finanzieren zu wollen. “

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

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