Kinderkommission des Deutschen Bundestages besorgt über Kinder- und Jugendarmut

Auszüge aus den Empfehlungen der Kinderkommission zur Bekämpfung von Kinderarmut:
„(…) Die Kinderkommission empfiehlt: ## Zur Bekämpfung von Kinderarmut und ihren Folgen ist eine umfassende, langfristig angelegte Strategie notwendig, die sowohl infrastrukturelle Elemente als auch Geldleistungen umfasst. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, der Bekämpfung von Kinderarmut mehr Priorität einzuräumen und in Zusammenarbeit mit Verbänden und Wissenschaft eine umfassende Strategie gegen Kinderarmut zu entwickeln und mit entsprechenden Maßnahmen zu untersetzen, die die besonderen Problemlagen von Alleinerziehenden, kinderreichen Familien, Familien mit Migrationshintergrund sowie regionale Unterschiede berücksichtigt.
## Als wichtigen Bestandteil der Bekämpfung von Kinderarmut sieht die Kinderkommission die Bekämpfung der Einkommensarmut der Eltern an. Die Kinderkommission fordert daher die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit Arbeit gut bezahlt wird und Familien vor Armut geschützt sind.
## Die Höhe der monetären Sozialleistungen muss sicherstel-len, dass Kinder und ihre Familien nicht arm sind. Sie müssen so ausgestaltet sein, dass Teilhabe und Entfaltung von Kindern gewährleistet sind und sie vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt sind. Sie müssen so gefasst sein, dass die Bedarfe von Kindern, die sich nach Lebensform, familiärer Situation, Wohnort, Alter und Förderungsbedarf unterscheiden, gedeckt sind.
## Die Berechnung der Höhe der Kinderregelsätze muss sich am soziokulturellen Existenzminimum orientieren. Wiederkehrende Bedarfe für eine gesunde Ernährung, Kleidung, Bildung sowie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Teilnahme an kulturellen Angeboten müssen einbezogen werden. Einmalige Bedarfe, wie die Anschaffung von Haushaltsgeräten, Kinderfahrrädern oder auch einmalige Bedarfe in der Bildung, wie Klassenfahrten, gehören aus Sicht der Kinderkommission nicht in den Regelsatz. Sie müssen unbürokratisch als einmalige Bedarfe anerkannt und gewährt werden. (…)
## Kinder dürfen nicht von Sanktionen gegen die Eltern getroffen werden. Daher spricht sich die Kinderkommission für die Streichung von Sanktionen im SGB II aus.
## Kinder und Jugendliche müssen die Möglichkeit erhalten, an sportlichen Aktivitäten, an Angeboten musischer Bildung und Jugenderholungsmaßnahmen unabhängig von ihrer finanziellen und sozialen Situation teilzunehmen. Solche Angebote sind daher genauso auszubauen wie Angebote und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit.
## Bildung, (…), darf nicht vom sozialen Status von Kindern und Jugendlichen abhängen. (…) Selektionsprozesse in der schulischen Bildung müssen vermindert werden. Zu prüfen sind hier insbesondere Modelle des längeren gemeinsamen Lernens aller Kinder.
## Angebote der sozialen Infrastruktur, wie der öffentliche Personennahverkehr, kommunale Einrichtungen, Sporteinrichtungen, Bibliotheken und Mediatheken, Kinder- und Jugendzentren, Musikschulen, Museen und andere kulturelle oder Erholungseinrichtungen sollten so gestaltet werden, dass sie für Kinder und Jugendliche finanzierbar, barrierefrei und niedrigschwellig nutzbar sind.
## Im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung sollte es zukünftig ein eigenes Kapitel zur Kinderarmut geben. (…)“
Die Stellungnahme der Kinderkommission mit einer ausführlichen Situationsanalyse entnehmen Sie dem Anhang.

Quelle: Deutscher Bundestag; KNA

Dokumente: stellungnahme_kinderarmut-data.pdf

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