Mehr als zwei Drittel aller Menschen ohne Arbeit waren in Deutschland im Dezember 2013 auf Hartz IV angewiesen, nur noch jeder Dritte erhält Arbeitslosengeld I. Vor allem in Städten mit hoher Arbeitslosigkeit hat die Arbeitslosenversicherung drastisch an Bedeutung verloren.
Über das Arbeitslosengeld abgesichert zu sein, ist damit eher zur Ausnahme geworden, obwohl es eine Versicherungsleistung ist, für die man Beiträge gezahlt hat. Stattdessen ist es nun die Regel, dass Betroffene das fürsorgeförmige, bedürftigkeitsgeprüfte Arbeitslosengeld II erhalten und durch die Jobcenter betreut werden.
Professor Dr. Gehard Bäcker stellt damit ein Zweiklassensystem fest: „„Die Arbeitslosenversicherung begrenzt sich damit auf einen besser gestellten, anteilig aber immer kleiner werdenden Kreis von Personen, die die Anwartschaftszeit und Rahmenfrist erfüllen und die ihre Arbeitslosigkeit zügig beenden.“ Bäcker kritisiert demgegenüber würden die Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II materiell schlechter unterstützt und würden auch keine Anwartschaften in der Rentenversicherung erwerben. Ihnen würden zudem nur begrenzt arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bewilligt.
Als Konsequenz aus den Untersuchungen des Insituts für Arbeit und Qualifikation der Unicerität Duisburg-Essen fordert der Forscher die Zugangsvoraussetzungen für den Bezug von ALG I zu erleichtern und die Leistungsdauer zu verlängern.“
http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV39_grafik_monat_01_2014.pdf
Quelle: IAQ Universität Duisburg-Essen