Gesetzentwurf Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz

Welche Änderungen des Grundgesetzes schlagen die Linken vor? ## „Konkret soll nach Artikel 1 des Grundgesetzes mit dem bekannten Eingangssatz „die Würde des Menschen ist unantastbar“ ein Artikel 1a eingefügt werden, in dem es heißt: „Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Sicherheit. Der Staat ist verpflichtet, kollektive soziale Sicherungssysteme zu schaffen.“
##Zudem soll dieser Artikel „das Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ zusichern.
##Nach Artikel 2 über persönliche Freiheitsrechte soll der Grundrechtekatalog um einen Artikel 2a ergänzt werden, der in vier Absätzen Rechte von Kindern und Jugendlichen festschreibt.
##In Artikel 3 mit dem Eingangssatz „alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ soll das darin enthaltene Diskriminierungsverbot neu gefasst werden. Statt aufgrund der „Rasse“ sowie „Heimat und Herkunft“ soll Ungleichbehandlung „aus rassistischen Gründen“ sowie „aufgrund der Staatsangehörigkeit und des Aufenthaltsstatus“ verboten werden.
##Daran anschließen sollen sich vier neue Artikel. Artikel 3a postuliert das „Recht auf frei gewählte oder angenommene Arbeit“, „angemessenen Lohn“ sowie „gesunde, sichere, inklusive, menschenwürdige“ und „familienfreundliche“ Arbeitsbedingungen.
##In Artikel 3b geht es um „das Recht auf eine menschenwürdige und diskriminierungsfrei zugängliche Wohnung und auf Versorgung mit Wasser und Energie“ sowie eine „einkommensgerechte“ Miete.
##Artikel 3c schreibt das Recht jedes Menschen „auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme der Gesundheits- und Pflegeleistungen“ fest und verpflichtet den Staat auf die „Verminderung sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit, um jedem Menschen umfassendes körperliches, geistiges und soziales Wohlbefinden zu gewährleisten“.
##In Artikel 3d wird ein Menschenrecht auf Bildung einschließlich frühkindlicher Bildung kodifiziert.
## (…) In Artikel 12 über die Berufsfreiheit soll aus dem Satz „niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden“ das Wort „bestimmten“ gestrichen werden. Anstelle der jetzigen Formulierung „Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig“ soll es schlicht heißen: „Zwangsarbeit ist verboten.“
Die Linken stellen in dem Gesetzentwurf klar:
Für das Leben jedes einzelnen Menschen unverzichtbare Inhalte des Sozialstaatsprinzips würden in Gestalt Sozialer Grundrechte zu verbindlichen, grundrechtlich abgesicherten Mindeststandards. Soziale Grundrechte als Ausdruck eines neuen Entwicklungsniveaus im Verhältnis zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern würden in den Normenbestand des Grundgesetzes aufgenommen und stellten damit nicht mehr nur einfaches Recht dar. Der hohe Rang, den die Sozialen Menschenrechte im internationalen Recht, im Länderverfassungsrecht sowie schließlich im Bewusstsein der Menschen genößen, rechtfertige ihren Platz in der Verfassung.“

Den Gesetzentwurf in vollem Textumfang entnehmen Sie dem Anhang.

Quelle: Heute im Bundestag; Die Linke

Dokumente: Gesetzentwurf_Aufnahme_sozialer_Grundrechte_in_das_Grundgesetz_1810860.pdf

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