Tag: 30. Januar 2017

Gesetzentwurf Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz

Die Linken haben einen Entwurf für die Änderung des Grundgesetzes vorgelegt. Der Gesetzentwurf zielt ab auf die Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz. Die Fraktion begründet ihren Vorstoß damit, dass „wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (wsk-Rechte)“ in Deutschland „weniger Beachtung und eine geringere Sicherung als bürgerliche und politische Rechte“ fänden. Grund dafür sei „die größtenteils fehlende Verankerung dieser Rechte in der deutschen Verfassung“. Grundlegende wirtschaftliche und soziale Rechte würden mit der Aufnahme in das Grundgesetz verfassungsrechtlich konkretisiert, rechtlich durchsetzbar und zukunftsorientiert gewährleistet. Auch die Rechte von Kindern und Jugendlichen sollen festgeschrieben werden.

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Flüchtlinge wünschen sich echte soziale Kontakte zur Bevölkerung

Welche Themen sprechen Flüchtlinge von sich aus an, wenn sie gefragt werden, wie es ihnen in Deutschland bisher ergangen ist? Wie ist die Lebenssituation von Asylsuchenden, die noch keinen gesicherten Aufenthaltsstatus haben? Eine umfassende Studie des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration und Robert Bosch Stiftung untersucht derzeit die Lebenslagen von Flüchtlingen und rückt damit deren Perspektive in den Mittelpunkt. Die ersten Ergebnisse zeigen: Der Wunsch nach echten sozialen Kontakten ist stark ausgeprägt. Der Wunsch der Asylsuchenden nach privaten Kontakten steht aber naturgemäß in einem gewissen Spannungsverhältnis zu der professionellen Distanz, die hauptamtliche Betreuer und auch ehrenamtliche Helfer wahren müssen. Weitere Themen, die Flüchtlinge häufig von sich aus ansprechen, sind der Wunsch, Deutsch zu lernen und Arbeit zu finden. Nahezu alle befragten Flüchtlinge wollen sehr gerne arbeiten oder sich weiter qualifizieren. Als sehr belastend wird die Trennung von Familienmitgliedern empfunden, die im Heimat- oder einem Transferland zurückgeblieben sind, und die Einschränkung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. Ein weiterer belastender Faktor ist die Ungewissheit über den Ausgang des Asylverfahrens.

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Allen jungen Menschen Teilhabe ermöglichen – Grundlagenpapier der BAG KJS zum Bundestagswahljahr

Ein wesentliches Ziel der Jugendsozialarbeit in katholischer Trägerschaft ist es, allen jungen Menschen Teilhabe zu ermöglichen und Jugendarmut zu verhindern. Jugendliche ohne Schulabschluss oder Berufsausbildung sind von Arbeitslosigkeit und Armut und damit von Wohnungslosigkeit besonders bedroht. Der beste Schutz gegen Armut ist ein existenzsicherndes Einkommen, welches gerade in Deutschland wesentlich vom Bildungsniveau abhängig ist. Doch im Bildungssystem gehen Jugendliche aus sozial schwachem Umfeld oder mit Migrationshintergrund noch immer viel zu oft verloren und sind von Teilhabe ausgeschlossen. Aus Sicht der Jugendsozialarbeit steht das Festhalten an dem verschärften Sanktionsrecht für junge Menschen im SGB II einer zentralen Zielsetzung der gerade beschlossenen SGB II-Reform entgegen. Denn mit dem neuen § 16h SGB II sollen insbesondere Jugendliche mit besonderen Problemlagen besser erreicht werden. Eine gute Ausbildung und die Aussicht auf ein existenzsicherndes Einkommen sind Grundvoraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe. Daher fordert die BAG KJS, das Recht auf einen Ausbildungsplatz mit einem anerkannten Ausbildungsabschluss gesetzlich zu verankern. Diese Ausbildungsgarantie soll für alle in Deutschland lebenden jungen Menschen gelten.

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