Die Förderrichtlinie für das neue Sonderprogramm wurde zwischen Weihnachten und Neujahr im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Bund gewährt im Rahmen des Sonderprogramms ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa Leistungen zur Unterstützung einer erfolgreichen Vermittlung in betriebliche Berufsausbildung und in qualifizierte Beschäftigung in Deutschland. Damit soll ein Beitrag gegen die hohe Jugendarbeitslosigkeit innerhalb der Europäischen Union (EU) und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland geleistet werden.
Im Rahmen des Sonderprogramms können junge Menschen aus der EU im Alter von 18 bis 35 Jahren (in besonders zu begründenden Ausnahmefällen, z. B. in den Gesundheitsberufen bis zum Alter von 40 Jahren) gefördert werden, die aufgrund der angespannten Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation in ihren Heimatländern nur geringe berufliche Perspektiven haben. Dadurch werden sie in die Lage versetzt, in Deutschland eine betriebliche Berufsausbildung oder eine qualifizierte Beschäftigung in einem Engpass- bzw. Mangelberuf aufzunehmen.
Die Engpass- bzw. Mangelberufe ergeben sich aus der Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Dabei können regionale Bedarfe nach Ermessen berücksichtigt werden. Das Programm leistet einen Beitrag zur Stärkung der beruflichen Mobilität im Rahmen der in der EU garantierten Freizügigkeit.
Das neue Programm mit der Abkürzung „MobiPro Eu“ ist kein Benachteiligtenprogramm. Dennoch besteht für Träger der Jugendsozialarbeit die Möglichkeit zur Mitwirkung. Gefördert werden u.a. Sprachkurse, eine ausbildungsbegleitende Förderung oder eine sozial- und berufspädagogische Ausbildungsbegleitung. Über die Vergabe der einzelnen Fördergegenstände liegen derzeit noch keine Informationen vor.
Das Fördervolumen des Sonderprogramms beträgt im Zeitraum 2013 bis 2016 insgesamt bis zu 139 Mio. Euro.
Ob oder wie sich das neue Sonderprogramm auf die Förderung benachteiligter Jugendlicher auswirkt, ist unklar. Vielleicht könnte das Sonderprogramm „MobiPro EU“ Anlass sein, die Förderung benachteiligter Jugendlicher auszubauen. Den mit „MobiPro EU“ anzuwerbenden jungen EU-Bürger/-innen soll eine ausbildungsbegleitende Betreuung ermöglicht werden. Dieses Vorhaben könnte Anlass sein, um auch in der Förderung benachteiligter Jugendlicher ausbildungsbegleitende Betreuung als reguläre Förderung selbstverständlich werden zu lassen.“
Quelle: BA; Bundesanzeiger
Dokumente: THE_JOB_OF_MY_LIFE_Qualifizierte_Beschaeftigung_docx.pdf