Sind mehr Kontrollen erforderlich, damit der Mindestlohn sein Ziel erreicht?

Zum 1. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro. Das hat der Bundestag beschlossen. Damit löst die Ampel ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrags ein. Auf dem Papier profitieren davon mehr als sechs Millionen Beschäftigte. Die Linke und Arbeitsmarktexpert*innen fordern mehr Kontrollen, damit das Geld auch bei dem Beschäftigen ankomme. Die ARD berichtete u. a. auf tagesschau.de von hunderttausende unterbezahlten Personen. Laut Anwalt Stefan Jönsson würde der Mindestlohn durch unrealistische Zeitvorgaben für die zu erledigende Arbeit unterwandert. Bezahlt würde dann nur die vorgegebene Zeit und nicht die tatsächlich gearbeitete Zeit. Johannes Seebauer, Arbeitsökonom am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), schlägt ebenfalls Alarm: je nach Berechnung und nach Beruf seien zwischen 750.000 bis mehr als drei Millionen Arbeitnehmer*innen von einer Unterwanderung des Mindestlohns betroffen. Laut Daten des DIW handele es sich um bereits benachteiligte Gruppen: Minijobber, junge Beschäftigte unter 24 Jahren, Menschen mit geringer Schulbildung oder ausländische Beschäftigte. Die Linke fordert daher die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorlegen, der unter anderem eine tagesaktuelle, elektronische Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit festschreibt. Außerdem soll eine Beweislastumkehr im Mindestlohngesetz eingeführt werden, wonach nicht die Beschäftigten, sondern künftig die Arbeitgeber nachweisen müssen, wie lange die Beschäftigten tatsächlich gearbeitet haben. 

Quelle: SPD Bundestagsfraktion; Die Linke Bundestagsfraktion; Pressedienst des Deutschen Bundestages; tagesschau.de; DIW 

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