Schulsozialarbeit als Regelleistung im Jugendhilferecht verankern

Die LINKEN machen sich für die Absicherung von Schulsozialarbeit stark. Dazu haben Sie einen Auftrag ins Parlament eingebracht. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, Schulsozialarbeit im Jugendhilferecht des SGB VIII als Regelleistung in einen neuen Paragraphen zu verankern. Zudem soll ein Bundesprogramm oder Förderprogramm mit Beteiligung der Länder zur Finanzierung flächendeckender Angebote schulbezogener Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit aufgesetzt werden. Die Bundesregierung soll mit den Bundesländern unverzüglich Verhandlungen aufnehmen, bei denen unter anderem folgende Ziele im Vordergrund stehen sollen: Formulierung von einheitlichen Qualitäts- und Ausstattungsstandards, ausschließliche Anstellung von Beschäftigten, die qualifiziert sind, klare Rahmenbedingungen für die Beschäftigten mit unbefristeten Arbeitsverträgen. Zudem soll die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorlegen, mit dem eine Kooperation von Bund und Ländern im Bereich der allgemeinen Bildung möglich wird, um die dauerhafte Absicherung der Schulsozialarbeit als eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zu gewährleisten.

In Zusammenarbeit mit der Schule fördert Schulsozialarbeit die individuelle und soziale Entwicklung von Schülern. Mit Hilfe der Schulsozialarbeit können Angebote gemacht werden, die es den Schülern über das rein schulische Angebot hinaus ermöglichen, ihre Fähigkeiten zu entfalten. Sie erhalten Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Probleme.

Schulsozialarbeit hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen und sich als wirksame Kooperation von Jugendhilfe und Schule in der Praxis bewährt. Als professionelles sozialpädagogisches Angebot verbindet Schulsozialarbeit Elemente der Jugendsozialarbeit, Jugendarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und rückt die Lebenslagen und Bedürfnisse von Schülern in den Vordergrund.“

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

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