Der Schutz vor Diskriminierung wird häufig allein in dem seit August 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verortet. Das AGG ist jedoch auf ausgewählte Lebensbereiche beschränkt und bietet daher nicht für alle Diskriminierungserfahrungen rechtliche Handlungsmöglichkeiten. Es gibt aber eine Vielzahl anderer Gesetze, die Diskriminierungsverbote enthalten und ein rechtliches Vorgehen gegen Diskriminierung ermöglichen. Das „Handbuch „Rechtlicher Diskriminierungsschutz“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hilft Menschen, die von Benachteiligung betroffen sind. Erläutert werden, wie und wo nationale und internationale Rechtsvorschriften helfen können, sich gegen Diskriminierungen rechtlich zur Wehr zu setzen. Damit sollen Personen mit Diskriminierungserfahrungen auch ermutigt werden, neue Präzedenzfälle zu schaffen. Es geht dabei um alle relevanten Lebensbereiche, etwa das Arbeitsleben, Verträge, Ehrverletzungen, Diskriminierung durch staatliche Behörden oder auch Diskriminierung in Presse, Rundfunk, Internet und Werbung.
Das Handbuch zeigt, Schritt für Schritt erörtert, wie im Falle einer Diskriminierung vorgegangen werden kann: Welches Gesetz bietet Schutz? Welche Ansprüche bestehen? Wie können diese durchgesetzt werden? Welche Institutionen, Organisationen und Verbände unterstützen Betroffene? Dabei werden auch Probleme nicht ausgelassen, etwa die schwierige Frage der Beweisbarkeit sowie kurze Einspruchsfristen.“
Das Handbuch steht Ihnen im Anhang zum Download bereit.
Link: www.antidiskriminierungsstelle.de
Quelle: Familienratgeber.de; Antidiskrimminierungsstelle des Bundes
Dokumente: Gesamtes_Handbuch.pdf