Der Verband der Kolpinghäuser (VKH) und AUSWÄRTS ZUHAUSE, Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS), begrüßen die Anfrage der Fraktion Die Linke zum Thema „Strukturelle Defizite beim Ausbau von Wohnraum für Auszubildende“.
„Die Anfrage greift ein aus unserer Sicht zentrales und weiterhin drängendes Thema im Übergang von Schule in Ausbildung auf, insbesondere mit Blick auf die unzureichende Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum für Auszubildende. Zugleich blicken wir auf die ausführliche Beantwortung der Anfrage und die Einordnung der aktuellen Förder- und Umsetzungsstrukturen im Bereich des „Jungen Wohnens“ durch die Bundesregierung“, heißt es in der dazu verfassten Stellungnahme des VKH und AUSWÄRTS ZUHAUSE.
Aus Sicht der beiden Organisationen ist festzuhalten, dass Wohnheimplätze für Auszubildende weiterhin stark nachgefragt sind und vielerorts nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Der Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten bleibt entsprechend hoch.
„Dabei zeigt sich deutlich: Der reine Ausbau von Wohnraum reicht nicht aus. Für viele junge Menschen in Ausbildung ist eine sozialpädagogische Begleitung ein entscheidender Faktor, um den Übergang in Ausbildung, Alltag und Selbstständigkeit erfolgreich zu bewältigen. Dies gilt insbesondere für junge Menschen mit Unterstützungsbedarfen oder fehlender stabiler Wohn- und Lebenssituation. Zugleich wird in der Antwort der Bundesregierung deutlich, dass ein erheblicher Teil der Mittel des Förderprogramms „Junges Wohnen“ derzeit im Bereich des Studierendenwohnens eingesetzt wird. Dies wird unter anderem mit einem höheren Bedarf sowie mit gewachsenen Trägerstrukturen im Studierendenbereich begründet. Für Auszubildende fehlen hingegen häufig vergleichbare Strukturen, wodurch sie bislang weniger von den bestehenden Fördermöglichkeiten profitieren. Aus unserer Sicht verstärkt dies die bestehenden Ungleichgewichte in der Wohnraumversorgung“, ordnen die Organisationen in ihrer Stellungnahme ein.
Weiter heißt es: „Außerdem wird in der Antwort der Bundesregierung deutlich, dass die Umsetzung des Programms „Junges Wohnen“ stark durch die föderale Struktur geprägt ist. Die Zuständigkeit für den sozialen Wohnungsbau liegt bei den Ländern, die die bereitgestellten Bundesmittel entsprechend ihrer jeweiligen regionalen Bedarfe einsetzen. Aus unserer Sicht führt diese Struktur jedoch dazu, dass sich die Verfügbarkeit und Ausgestaltung von Wohnangeboten für Auszubildende regional sehr unterschiedlich entwickeln. Eine bundesweit bedarfsgerechte und vergleichbare Versorgung ist damit derzeit nicht gewährleistet.“
Der VKH und AUSWÄRTS ZUHAUSE fordern vor diesem Hintergrund eine klarere politische Schwerpunktsetzung zugunsten des Auszubildendenwohnens. Neben dem quantitativen Ausbau sei insbesondere der gezielte Aufbau und die langfristige Absicherung geeigneter Trägerstrukturen erforderlich. Ebenso müsse die sozialpädagogische Begleitung als Qualitätsmerkmal verbindlich berücksichtigt und ausfinanziert werden, um den Übergang in Ausbildung und Selbstständigkeit verlässlich zu unterstützen.
Darüber hinaus brauche es eine stärkere Verzahnung der bestehenden Förder- und Zuständigkeitsstrukturen von Bund und Ländern, um eine verlässlichere und bundesweit vergleichbarere Versorgung sicherzustellen. Nur so könne gewährleistet werden, dass die Unterstützung nicht vom Wohnort abhängig ist, sondern sich am tatsächlichen Bedarf der jungen Menschen orientiert.



