Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausbauen – Ein frommer Wunsch im Gegensatz zur Realität in Hessen

Im Zuge des Bildungs- und Teilhabepaketes wurde Schulsozialarbeit an vielen Schulen eingeführt, jedoch eine bundesweit flächendeckende und bedarfsgerechte Einführung nicht erreicht. Das Land Hessen macht derzeit negative Schlagzeilen, da es sich zur Mitte diesen Jahes aus der Verantwortung für Schulsozialarbeit zurück zieht.Hessen hat allen vom Land geförderten Projekten von Schulsozialarbeit zum 30.7.2015 gekündigt.

Seit den achtziger Jahren hatte das Land Schulsozialarbeit in Form einzelner Projekte gefördert. Die zur Verfügung gestellten Mittel betrugen jährlich nur 350.000 bis 400.000 Euro, waren also stets unzureichend, und nur wenige Schulsozialarbeitsprojekte kamen in den Genuss dieser Landesmittel. Die Vereinbarungen mit den Trägern, die z.T. vor fast 40 Jahren getroffen wurden, wurden zum 31.07.2015 gekündigt.

Im Haushaltsjahr 2015 sind die Mittel nun offiziell im Haushalt bei den Schulen veranschlagt, dies bedeutet, sie sind verlagert in die 105 prozentige Lehrerversorgung für die Schulen. 
Nach einer neuen Verordnung sollen die Schulen selbst entscheiden, ob sie aus der zusätzlichen Stundenzuweisung Schulsozialarbeit finanzieren wollen. Schulsozialarbeit muss also mit anderen Aufgaben der Schule in Konkurrenz treten; denn in der Regel wird das zusätzliche Budget von den Schulen für Förderunterricht, Differenzierung oder Aufbau von schulischen Schwerpunkten benötigt. Damit ist der Fortbestand von Schulsozialarbeit an den betroffenen Schulen in hohem Maße in Frage gestellt. Die Vorgabe, entweder Lehrerstelle oder Schulsozialarbeit, ist ein entscheidender Systemfehler.

Die Verlagerung bzw. Streichung der bisherigen Landesmittel kann nur als Rückzug des Landes aus der Verantwortung für die Schulsozialarbeit verstanden werden. Dabei gibt es keine wirksamere Unterstützung des Lernens als eine sozialpädagogische Bearbeitung der Probleme und Lebenssituationen, vor allem für sozialbenachteiligte Gruppen, denen die Unterstützung durch das Elternhaus aus unterschiedlichen Gründen fehlt. Auch der kürzlich in einem Positionspapier der Wirtschaft geforderte bessere Übergang von der Schule zur Arbeitswelt braucht dringend die bewährte Hilfe der Schulsozialarbeit. Zu fordern ist also nicht nur eine Weiterförderung in dem bisherigen Umfang, sondern eine angemessene Förderung aller Schulsozialarbeitsprojekte.

Um gegen diesen Kahlschlag zu protestieren, haben Prof. Dr. Gerd Iben (Uni Frankfurt) und Prof. (em.) Dr. Wilma Aden-Grossmann eine Petition ins Netz gestellt. Sie hoffen auf die Rücknahme dieses Kürzungsbeschlusses und auf eine Absicherung der Schulsozialarbeit.

Die Petition kann online unterzeichnet werden.

Die Initiatorin der Petition hat über das Konzept der Schulsozialarbeit und ihre historischen Wurzeln ein Buch verfasst. Nachdem dieses lange vergriffen war, ist es jetzt überarbeitet als E-Book erhältlich: Wilma Aden-Grossmann: Schulsozialarbeit: Aschenputtel im Schulalltag – Geschichte und Konzepte. Kindle Edition. Zum Preis von 6,88 Euro ist es im Internet zu bestellen.

Schulsozialarbeit gilt als ein fachliches Angebot der Kinder- und Jugendhilfe. Es ist die intensivste Form der Kooperations der beiden Bereiche. Damit Schulsozialarbeit einen gelingenden Beitrag zu einem Aufwachsen im Wohlergehen leisten kann, hat das Deutsche Rote Kreuz (DRK) eine Rahmenkonzeption für dieses Handlungsfeld veröffentlicht. Diese ist in gedruckter Form kostenpflichtig im Rotkreuzshop zu bestellen oder als PDF-Version kann sie im Bereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe herunter gelanden werden.“

Quelle: Prof. Dr. Wilma Aden-Grossmann

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