Entwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung

Zum 1. April 2012 trat die letzte Instrumentenreform im Arbeitsrecht in Kraft. Vor allem für diejenigen Arbeitslosen, die auf dem ungeförderten Arbeitsmarkt keine Chance haben, hat sich die Situation verschärft. Die Kritik hält bis heute an. Zuletzt haben die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag in einem gemeinsamen Statement Anfang Februar 2014 angemahnt, dass die Hilfen für Langzeitarbeitslose verbessert werden müssen. Unter anderem forderten sie mehr Mittel als bislang, flexiblere und längerfristig angelegte Strategien und die Weiterentwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung.

Die Grünen wollen in einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen, wie es denn nun mit der öffentlich geförderten Beschäftigung weiter gehen soll. Und sie wollen, dass die Bundesregierung Zahlen auf den Tisch legt. So fragen die GRÜNEN z. B. wie sich der jahresdurchschnittliche Bestand bei den Arbeitsgelegenheiten entwickelt hat (§ 16d SGB II) oder wie sich die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II (Beschäftigungszuschuss) seit dem Jahr 201 bis heute darstellt.

Des Weiteren wollen sie wissen, ob die Bundesregierung die Einschätzung des Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik (IBUS) teilt, das berechnet hat, dass mehr als 435 000 Menschen in Deutschland so „arbeitsmarktfern“ sind, dass ihre Chancen auf einen regulären Arbeitsplatz gegen Null gehen und das für diese Gruppe einen Bedarf an sozialversicherungspflichtigen und längerfristigen Arbeitsverhältnisse im Rahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung festgestellt hat.

Abschließend wollen die Grünen wissen, wie es sich mit der Ankündigung der Bundesregierung verhält, ein neues, mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziertes Bundesprogramm für besonders schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose auflegen zu wollen. Sie erkundigen sich nach der inhaltlichen und finanziellen Ausstattung, den Laufzeiten, der Zielgruppe und der Menge an Personen, die erreicht werden sollen. „

Die Antwort der Bundesregierung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Die „Jugendsozialarbeit News“ werden darüber in einer ihrer nächsten Ausgaben berichten.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

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