Non-formale und informelle Bildung im Qualifikationsrahmen anerkennen

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) beschreibt auf acht Niveaus fachliche und personale Kompetenzen, an denen sich die Einordnung der Qualifikationen orientiert, die in der allgemeinen, der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung erworben werden. Bis heute fehlt jedoch ein Zuordnungsverfahren für non-formale und informelle Bildung. Dabei sollte ein Solches eigentlich bis 2014 vorgelegen haben. Die FDP-Fraktion im Bundestag wollte von der Regierung wissen, warum bisher kein Verfahren zur Zuordnung von non-formalen und informellen Bildungsangeboten in den DQR geschaffen wurde. Im Vergleich zum formalen Bildungsbereich stelle die Heterogenität der non-formalen und informellen Bildung spezifische Anforderungen an eine Zuordnung, um beispielsweise die Qualitätssicherung zu gewährleisten. Die Beratung hierzu dauerten an, teilte die Bundesregierung mit. Grundlage der Zusammenarbeit in den DQR-Gremien sei das Konsensprinzip.

Validierung des non-formalen und informellen Lernen regeln

Für den Bereich der beruflichen Bildung hat die Initiative „Valikom“ ein standardisiertes Verfahren entwickelt, non-formal erworbene berufliche Kompetenzen zu erfassen, überprüfen, bewerten und zertifizieren. In ausgewählten Berufen wurde das erprobt und in die Breite getragen. Ergebnis des Validierungsverfahrens ist ein bundeseinheitliches Zertifikat der zuständigen Stellen über die festgestellte (Teil-)Gleichwertigkeit.

Auf Grundlage der gesammelten Erfahrungen soll eine gesetzliche Grundlage für die Validierung informell und non-formal erworbener berufsbezogener Kompetenzen von arbeitserfahrenen Personen in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages geschaffen werden.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

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