Neues ESF-Bundesprogramm Akti(F)

Das Akti(F)-Programm zielt darauf ab, die Lebenssituation und gesellschaftliche Teilhabe für Familien, die von Ausgrenzung und Armut bedroht sind, zu verbessern. Hierzu gehören Familien mit Kindern unter 18 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII (auch ergänzende, sogenannte aufstockende Leistungen) beziehen, oder Eltern, die Kinderzuschlag erhalten. Die Maßnahmen richten sich sowohl an Eltern als auch an deren Kinder (bis 18 Jahre), sowie bei Bedarf an andere erwachsene Haushaltsmitglieder soweit ihre Rolle in Bezug auf die o.g. Ziele relevant ist (z.B. Lebenspartner). Sie sollen Unterstützung zur Aufnahme einer auskömmlichen Beschäftigung und zur Annahme von lokal und regional vorhandenen Hilfeangeboten, einschließlich Sozialleistungen erhalten. Voraussetzung für eine Förderung ist die Bildung von Kooperationsverbünden mit den Kommunen. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie verzögert sich leider immer wieder. Interessierten Antragsteller*innen wird empfohlen, regelmäßig auf folgender Seite nachzuschauen: https://www.esf.de/portal/DE/Foerderperiode-2014-2020/ESF-Programme/bmas/2019_06_13_aktif.html

Quelle: BMAS; HV DCV

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