Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) haben einen neuen Rahmenvertrag unterzeichnet. Dieser regelt u. a. die Zusammenarbeit der Berufsbildungswerke (BBW) und der Bundesagentur für Arbeit z. B. bei der Qualitätssicherung von Maßnahmen für junge Menschen mit Behinderung in Berufsbildungswerken. Laut Selbstverständnis leisten die BBW wichtige Beiträge für einen inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Mit dem neuen Rahmenvertrag bestätigen die BBW, dass sie ihre Unterstützungsleitungen noch mehr an der individuellen Situation der Menschen ausrichten werden. Berufsbildungswerke lassen sich damit an ihrer Personenzentrierung, ihrer Teilhabe- und Ergebnisorientierung messen. Die BBW verfolgen das Ziel, zukünftig in ganz Deutschland für Berufseinsteiger die gleiche Qualität der Leistungen zu erbringen. Besonders sollen die jungen Menschen durch spezielle Wohnkonzepte auf den Weg in ein selbständiges Leben unterstützt werden.“
Quelle: idb Dienst 4/5-2015