Neue BA-Weisungen zu SGB II-Sanktionen

Bereits in den Jahren 2013 und 2014 hatte das Bundessozialgericht (BSG) einige Urteile die Sanktionspraxis im SGB II betreffend gefällt. Nun endlich hat die Bundesagentur für Arbeit diese in Weisungen umgesetzt. Sie betreffen die § 31, 31a 31b SGB II, § 32 SGB II und § 59 SGB II.

Eine der wichtigsten Änderungen ist die Umverteilung von Kosten der Unterkunft in einer Mehrpersonen-Bedarfsgemeinschaft bei einer Vollsanktionierung.“

Quelle: Harald Thomé; Bundesagentur für Arbeit

Dokumente: FH_59_-_04.05.2017.pdf

Ähnliche Artikel

JFMK zur Neutralität

Die Jugend- und Familienminister*innen-Konferenz (JFMK) bekräftigt in einem Beschluss: „Das entschiedene Eintreten gegen Aussagen und Handlungen, die mit Demokratie sowie Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar

Hohe Barrieren beim Übergang

Junge Menschen aus Haushalten, die Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, erfahren ein deutlich erhöhtes Risiko instabiler Übergänge von der Schule in die Ausbildung oder den Beruf.

Skip to content