Lohndumping in der beruflichen Qualifizierung unterbinden

Der Bundestag hat im Juni den vergabespezifischen Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach dem SGB II und III beschlossen.

Künftig sind auch jene Träger zur Entlohnung nach Tarifvertrag verpflichtet, die nicht dem Tariflohn der Aus- und Weiterbildungsbranche unterliegen. Durch diese indirekte Tarifbindung per Vergabe-Mindestlohn wird Preisdumping unter den Anbietern verhindert. Damit will der Gesetzgeber die Qualität – durch entsprechend gut qualifiziertes Personal – in den Maßnahmen absichern.“

Quelle: Matthias Barthke MdB (SPD)

Ähnliche Artikel

Weniger Chancen für junge Zugewanderte

Der Garantiefonds Hochschule (GF-H) hat seit fast 60 Jahren genau das ermöglicht, was Politik so oft einfordert: echte Chancen, reale Aufstiege und gelingende Integration. Für

Zum Inhalt springen