Lohndumping in der beruflichen Qualifizierung unterbinden

Der Bundestag hat im Juni den vergabespezifischen Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach dem SGB II und III beschlossen.

Künftig sind auch jene Träger zur Entlohnung nach Tarifvertrag verpflichtet, die nicht dem Tariflohn der Aus- und Weiterbildungsbranche unterliegen. Durch diese indirekte Tarifbindung per Vergabe-Mindestlohn wird Preisdumping unter den Anbietern verhindert. Damit will der Gesetzgeber die Qualität – durch entsprechend gut qualifiziertes Personal – in den Maßnahmen absichern.“

Quelle: Matthias Barthke MdB (SPD)

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