Pläne der Bundesagentur für Arbeit (BA) sehen vor, Mehrbedarfszuschläge für Alleinerziehende im Hartz-IV-Bezug zu streichen. Um Arbeitsanreize zu schaffen, sollen nach den Ideen der Bundesarbeitsagentur nur noch sogenannte Bezieherinnen aufstockender SGB II-Leistungen oder Alleinerziehende in Qualifizierungsmaßnahmen den Mehrbedarfszuschlag im SGB II erhalten.
Die Arbeitsgemeinschaft Interessensvertretung Alleinerziehende (AGIA) lehnt den Vorschlag der Bundesagentur für Arbeit entschieden ab. Der Interessenverband betont, dass Mehrbedarfszuschläge gezahlt werden, weil Alleinerziehende real höhere Aufwendungen haben. Der Mehrbedarfszuschlag trägt dazu bei, die soziale Teilhabe von Einelternfamilien zu sichern und leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung zusätzlicher sozialer, existentieller Härten.
Alleinerziehende müssen die Pflege und Erziehung der Kinder sowie die existenzielle Absicherung ihrer Familie leisten. Beides miteinander in Einklang zu bringen, ist vor allem mit kleinen oder mehreren Kindern, besonders schwierig und führt zu finanziellen Mehrbelastungen.
„Die Überlegungen der Arbeitsagentur unterstellen Alleinerziehenden mangelnde Motivation für den Arbeitsmarkt“, verurteilte Anke Klaus, Bundesvorsitzende des SkF und Mitglied in der AGIA den vorliegenden Vorschlag. Die AGIA fordert die Arbeitsagentur auf, ihren aktuellen Vorschlag zu verwerfen und stattdessen für Alleinerziehende bessere Ausbildung und Qualifizierung, auch in Teilzeit, vorzuhalten und ihre Integration in den Arbeitsmarkt individueller zu fördern. “
Quelle: SkF