Seit circa 50 Jahren erhalten Blockschülerinnen und Blockschüler bei auswärtiger Unterbringung in Wohnheimen vom Land Baden-Württemberg eine finanzielle Unterstützung als Freiwilligkeitsleistung. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte im Juni 2016 entschieden, dass das Land verpflichtet ist, die Unterbringungs- und Verpflegungskosten während der Blockbeschulungszeit in der dreijährigen Ausbildung in voller Höhe zu übernehmen. Der Ministerrat fasste einen entsprechenden Beschluss am 8. November 2016.
„Mit dieser Entscheidung stärken wir die Attraktivität der beruflichen Ausbildung und verbessern die Situation von Schülerinnen und Schülern, die auf eine auswärtige Unterbringung angewiesen sind“, konstatiert dazu Landesjugendministerin Dr. Susanne Eisenmann.
In der Regel übernachten die circa 13.000 Schülerinnen und Schüler, die den Blockunterricht in Landes-, Landesbezirks- und Bezirksfachklassen besuchen, in einem Jugendwohnheim. Derzeit beträgt der durchschnittliche Tagessatz der Jugendwohnheime 36 Euro. Die Erstattung der Kosten erfolgt rückwirkend zum Schuljahresbeginn 2016/17.
Quelle: LAG KJS Baden-Württemberg; Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg