Kinderrechte müssen auch für junge Flüchtlinge gelten

Mit der vorbehaltlosen Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention hat Deutschland Kinder unter besonderen Schutz gestellt. Jedoch nicht alle Kinder. Für 40.000 Flüchtlingskinder unter 18, bei denen die Behörden noch nicht entschieden haben, ob sie in Deutschland bleiben dürfen oder nicht, gelten diese Rechte nur mit Einschränkungen.

Der Internationale Bund (IB), ein Freien Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit, betreut minderjährige Flüchtlingskinder in verschiedenen Einrichtungen bundesweit, so auch in einem großen Übergangswohnheim in Berlin-Marienfelde. IB-Präsident Bruno W. Köbele fordert, dass allen Flüchtlingskindern, wie anderen Kindern in Deutschland auch, der uneingeschränkte und gleichberechtigte Zugang zu Bildung gewährt wird.

Flüchtlingskinder müssen häufig überdurchschnittlich lange auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung warten. Kinder im schulpflichtigen Alter sind oft monatelang vom Schulbesuch ausgeschlossen. Staatliche Unterstützung für Schulmaterialien oder Schulausflüge fällt in der Regel deutlich geringer aus als bei anderen Kindern.

Viele Kommunen bemühen sich, trotz der gesetzlichen Hindernisse, jungen Flüchtlingen die bestmöglichen Startchancen für ihr Leben zu geben. Dennoch fordert der IB die Gesetzeslage zu überprüfen, die Diskriminierungen von Flüchtlingskindern zu beenden und jedem Kind in Deutschland die gleichen sozialen Rechte zu gewähren.

Als langjähriges Mitglied der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention unterstützt der Internationale Bund die Kampagne „Jetzt erst Recht(e) für Flüchtlingskinder“, die sich für die Verbesserung der Situation von minderjährigen Flüchtlingen einsetzt. “

Quelle: Presseinformation IB

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